Indirekte Beteiligungen bedeuten, dass der Kapitaleigentümer nicht direkt in eine Firma investiert. Die Investition erfolgt vielmehr auf indirektem Weg, was sich auch während der Laufzeit der indirekten Beteiligung zeigt, indem der Investor nicht nach außen hin in Erscheinung tritt. Die öffentliche Vertretung übernimmt eine Venture-Capital-Gesellschaft, der das Kapital von bestimmten Kapitalanlegern zur Verfügung gestellt wird. Die Gesellschaft bildet ein wichtiges Bindeglied zwischen Kapitalgeber und Kapitalnehmer. Sie kann sowohl fondsabhängig als auch fondsunabhängig aufgebaut sein. Diese Beteiligung kann mit einer Treuhandgesellschaft, die im Auftrag eines Treuhandgebers Risikokapital verwaltet, gleich gesetzt werden.
Indirekte Mitarbeiterbeteiligung, ohne sich an das Unternehmen zu binden
Indirekte Beteiligungen sind als eine Form der Mitarbeiterbeteiligung an ihrem Betrieb vom Gesetzgeber (Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz von 2009) zugelassen und werden steuerlich gefördert. Das Gleiche trifft auf die Formen direkter Mitarbeiterbeteiligungen zu. Ziel ist es, die Mitarbeiter stärker an einem Unternehmenserfolg zu beteiligen. Der Unterschied zwischen indirekter und direkter Mitarbeiterbeteiligung liegt in der Beseitigung der Bindung beziehungsweise gewünschten Bindung an das Unternehmen. Mitarbeiter, die sich indirekt am Unternehmen beteiligen, treten einer sogenannten Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaft bei. Der einzelne Mitarbeiter schließt nicht mit dem Unternehmen selbst einen Vertrag ab, sondern vielmehr mit der dazwischen geschalteten Anlagegesellschaft.