Fragen und Antworten

Welche beitragsfreien Deckungserweiterungen gibt es?

Bei einigen Versicherungsgesellschaften sind folgende beitragsfreie Deckungserweiterungen im Versicherungsschutz mit enthalten:

Mallorca-Deckung:

Auch Schäden, die die versicherte Person bzw. sein / ihr Partner als Fahrer eines fremden versicherungspflichtigen Pkws, Kraftrads oder Wohnmobils bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht auf einer Auslandsreise verursacht hat, werden ersetzt, soweit nicht aus einer für das fremde Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung Deckung besteht.

Folgende Deckungssummen gelten für den Versicherungsschutz im normalen Geltungsbereich der Kraftfahrtversicherung (Europa):

  • für Personenschäden 2.500.000 €
  • für Sachschäden 500.000 €
  • für Vermögensschäden 50.000 €

Schäden durch Marderbiss:

Durch einen Marderbiss verursachte Schäden an Schläuchen, Kabeln und Leitungen von PKW, Campingfahrzeugen bzw. Krafträdern sind bei der Teilkaskoversicherung mit versichert. Nicht versichert sind dahingegen Marderbiss-Folgeschäden.

Schutzbriefleistungen – Unfall-, Pannenhilfe:

Wenn das Fahrzeug direkt an der Unfallstelle bzw. am Pannenort wieder fahrbereit gemacht werden kann, werden die hierbei entstehenden Kosten bis 100 € erstattet.

Schutzbriefleistungen – Bergen:

Wenn das Fahrzeug nach einem Unfall / einer Panne geborgen werden muss, werden die Kosten hierfür in unbegrenzter Höhe erstattet.

Schutzbriefleistungen – Abschleppen:

Wenn das Fahrzeug nach einem Unfall / einer Panne abgeschleppt werden muss, werden die hierbei entstandenen Kosten bis 150 € ersetzt.

Schutzbriefleistungen – Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:

Wenn das Fahrzeug ausgefallen ist, werden die Kosten für eine Weiter- / Rückfahrt bis zur Höhe einer Bahnfahrt 2. Klasse erstattet, bei einer Entfernung über 1.200 km Bahnkosten 1. Klasse bzw. ein Liegewagen. Nachgewiesene Taxikosten werden zusätzlich bis 25 € übernommen.

Schutzbriefleistungen – Übernachtung:

Wenn Ihr Fahrzeug nicht am gleichen Tag noch repariert werden kann, werden die Übernachtungskosten für 3 Nächte bis 50 € je Nacht pro Person übernommen. Die Kosten für eine Übernachtung werden in Kombination mit einer Weiter- / Rückfahrt ersetzt.

Schutzbriefleistungen – Mietfahrzeug:

Die Übernahme der Kosten für ein Mitfahrzeug bis zu 7 Tagen wird bei einem Fahrzeugausfall mit bis zu 25 € / Tag übernommen. Es erfolgt keine Leistung, wenn der Schaden innerhalb von 50 km vom Wohnsitz eintritt.

Schutzbriefleistungen – Ersatzteilversand:

Wenn Ersatzteile nach einem Unfall / einer Panne im Ausland benötigt, werden die dadurch entstehenden Versandkosten erstattet.

Schutzbriefleistungen – Fahrzeugtransport:

Sollte eine Reparatur im Ausland nicht innerhalb von 3 Tagen möglich sein (obwohl kein Totalschaden vorliegt), werden die Kosten für den Fahrzeugrücktransport übernommen.

Schutzbriefleistungen – Zoll / Verschrottung:

Kommt es im Ausland zu einem Totalschaden, werden die Verfahrensgebühren (ohne Zollbetrag und sonstige Steuern) bzw. die Kosten der Verschrottung übernommen, wenn man so die Kosten der Verzollung vermeiden kann.

Schutzbriefleistungen – Unterstellung:

Wenn das Fahrzeug nach einem Unfall / einer Panne untergestellt werden muss, werden die anfallenden Kosten bis zu 14 Tage erstattet.

Schutzbriefleistungen – Ersatz von Zahlungsmitteln:

Wenn im Ausland durch den Verlust von Zahlungsmitteln eine Notsituation entsteht, wird eine Verbindung zur Hausbank hergestellt. Wenn dies nicht innerhalb von 24 Stunden möglich ist, wird Ihnen in der Regel ein Darlehen bis 1.500 € gewährt.

Schutzbriefleistungen – Verlust von Reisedokumenten:

Die Beschaffung von Ersatzdokumenten wird beim Verlust von Reisedokumenten im Ausland organisiert.

Schutzbriefleistungen – Ärztliche Betreuung:

Eine ärztliche Betreuung sowie eine Verbindung zum Hausarzt wird bei einer Erkrankung im Ausland vermittelt.

Schutzbriefleistungen – Arzneimittelversand:

Die Versendung von Arzneimitteln ins Ausland sowie die entstehenden Kosten werden übernommen.

Schutzbriefleistungen – Krankenrücktransport:

Wird ein Rücktransport medizinisch notwendig und ärztlich verordnet, bekommen Sie die Kosten für den Rücktransport erstattet. Die Übernachtungskosten bis 50 € pro Nacht und Person, die bis zum Rücktransport entstehen, werden ersetzt.

Schutzbriefleistungen – Krankenbesuch:

Wenn der Versicherungsnehmer auf einer Reise erkrankt und länger im Krankenhaus liegt als zwei Wochen, werden die Kosten, die beim Krankenbesuch entstehen, bis 500 € übernommen.

Schutzbriefleistungen – Rückholung von Kindern:

Für die Abholung und Rückfahrt mitreisender Kinder unter 16 Jahren mit einer Begleitperson wird gesorgt, wenn weder der Versicherungsnehmer noch ein Angehöriger sie betreuen kann. Bahnkosten der 2. Klasse sowie Taxifahrten bis 25 € werden erstattet.

Schutzbriefleistungen – Fahrzeugabholung:

Die Fahrzeugabholung wird organisiert, wenn der Fahrer auf einer Reise ausfällt. Die anfallenden Kosten werden erstattet.

Schutzbriefleistungen – Reiserückrufservice:

Ein Reiserückruf über Hörfunk wird in Notfällen organisiert.

Schutzbriefleistungen – Hilfeleistung in besonderen Fällen:

Wenn der / die Versicherte in eine besondere Notlage gerät, werden die anfallenden Kosten bis 250 € ersetzt.

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