Alkohol im Blut mindert die Reaktionszeit sowie die Wahrnehmungsfähigkeit. Wer sich alkoholisiert ans Steuer setzt, verstößt gegen das Verkehrsrecht, was hohe Strafen mit sich bringt. Rechtlich gesehen gilt eine Person mit unter 0,5 Promille Alkohol im Blut als fahrtauglich. Fahranfänger im Alter unter 21 Jahren unterliegen der 0,0 Promille Regelung. Alkohol am Steuer ist somit gänzlich tabu.
Der Konsum von Alkohol beeinträchtigt den menschlichen Körper insofern, dass Entfernungen und Geschwindigkeiten falsch eingeschätzt werden. Auf Lichtreize reagiert die Pupille sehr langsam, wodurch der Fahrer schneller geblendet wird. Aus diesem Grund sind Betrunkene am Steuer eines Kraftfahrzeugs als potenzielle Gefährdung für alle Verkehrsteilnehmer zu betrachten. Wer mit Alkohol am Steuer erwischt wird, kann mit hohen Strafen bis hin zum Führerscheinentzug rechnen. Bei einer nachweislichen Blutalkoholkonzentration zwischen 0,5 und 1,09 Promille treten hohe Geldstrafen sowie ein Monat Fahrverbot auf. Bei mehrmaligen Verstößen werden die Strafen entsprechend höher angesetzt. Ab 1,1 Promille begeht der Fahrer eine Straftat, was eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen kann.
Verursacht ein Versicherungsnehmer einen Autounfall, dessen Entstehung nachweislich auf den Konsum von Alkohol zurückzuführen ist, wird die Kfz-Versicherung nicht für den Unfall und dessen Folgen haften. Die Versicherung hat das Recht die Leistung zu verweigern. Von diesem Recht wird Sie regulär Gebrauch machen.