Anschnallpflicht

Die Pflicht, sich im Auto anzuschnallen, gilt in Deutschland seit den siebziger Jahren. Da die Anschnallpflicht bei ihrer Einführung als Einschränkung der persönlichen Freiheit der Autofahrer empfunden wurde, protestierten damals viele. Als zum ersten Mal 1984 diejenigen mit einem Bußgeld bestraft wurden, die sich nicht angeschnallt hatten, stieg die Anschnallquote rasch.

Inzwischen ist der Griff zum Gurt für die meisten Autofahrer eine reine Gewohnheit und trägt zur Sicherheit im Straßenverkehr bei. Mehr als 90 Prozent aller Autofahrer nutzen den Sicherheitsgurt. Wer darauf verzichtet, lebt gefährlich: Wie aus einer Unfallstatistik des Jahres 2014 hervorgeht, war jeder fünfte Autofahrer, der tödlich verunglückt ist, ohne Sicherheitsgurt unterwegs. Fährt jemand mit dem Auto, schnallt sich selbst nicht an und wird dabei erwischt, muss er laut aktuellem Bußgeldkatalog von 2016 dafür eine Strafe von 30 Euro zahlen. Falls ein Fahrer oder eine Fahrerin Kinder im Auto transportiert und nicht dafür sorgt, dass diese angeschnallt sind, ist die Strafe deutlich höher: Hier beträgt das zu zahlende Bußgeld 60 Euro, zusätzlich bekommt der Fahrer einen Punkt im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) von Flensburg.

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