Bußgeld

Wer eine Ordnungswidrigkeit begeht, wird mit einem Bußgeld belegt, das durch ein Bußgeldverfahren verhängt wird. Diese Geldbuße wird an die allgemeine Finanzkasse gezahlt: Diejenige Behörde, die den Bescheid für das Bußgeld verhängt hat, gehört einer staatlichen Institution an - und diese bekommt das Bußgeld. Im Verkehrsrecht soll die Verkehrssicherheit gewährleistet werden, damit das so bleibt, gibt es ein mehrstufiges System der Sanktionen. Mit diesen sollen die Autofahrer für fehlerhaftes Verhalten im Straßenverkehr sanktioniert werden. Im sogenannten Bußgeldkatalog ist genau beschrieben, wie hoch die jeweiligen Strafen für bestimmte Verstöße sind. Für die jeweilige Einordnung der Verstöße ist die Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit maßgeblich.

Als Ordnungswidrigkeit werden diejenigen Verstöße eingeordnet, durch die die Verkehrssicherheit nicht unmittelbar gefährdet ist. Diese werden nur mit einem Bußgeld geahndet, nicht jedoch mit einem Punkt im Flensburger Fahreignungsregister. Dort darf ein Autofahrer höchstens acht Punkte sammeln und bleibt - bis auf die zu zahlenden Bußgelder und kurze Fahrverbote - straffrei. Sind jedoch mehr als acht Punkte registriert, wird der Führerschein eingezogen. Diesen erhält der Autofahrer erst nach einer sogenannten MPU und einer Sperrfrist wieder zurück. Von der Schwere des Verstoßes ist die Höhe des Bußgeldes und die Anzahl der Punkte abhängig. Es wird dabei zwischen schweren und groben Ordnungswidrigkeiten, einfachen Straftaten und solchen Straftaten unterschieden, die einen Entzug der Fahrerlaubnis nach sich ziehen.

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