Car­sharing

Der Begriff Carsharing bedeutet wörtlich übersetzt "Auto teilen". Es handelt sich um eine gemeinschaftliche Nutzung eines Fahrzeugs, wobei der Anbieter für die Versicherung des Autos zuständig ist. Carsharing beinhaltet viele Fahrzeugmodelle: Cabriolet, Transporter, Kleinwagen, SUV uvm. Car-Sharing darf jeder nutzen, der das 18. Lebensjahr erreicht hat und eine entsprechende gültige Fahrerlaubnis besitzt. Die Buchung eines Fahrzeugs erfolgt unkompliziert und meist online. Die Zeitspanne, für die das Carsharing genutzt wird, kann selbst bestimmt oder mit Open-End angesetzt werden. Die Abholung sowie die Rückgabe des Fahrzeugs erfolgt an einem vorher vereinbarten Ort.

Carsharing wurde mit dem Ziel erschaffen, die öffentlichen Verkehrsmittel zu entlasten, diese dabei aber nicht zu ersetzen. Wird ein Fahrzeug mittels Carsharing genutzt, ist die Autoversicherung in der Regel mit einer Selbstbeteiligung verbunden. In welcher Höhe diese angesetzt ist, gibt der Anbieter vor Buchung des Kfz‘s an. Einige Versicherungen bieten dem Versicherungsnehmer einen Zusatzvertrag, der die Selbstbeteiligung gänzlich ausschließt. Dies gilt sowohl für Deutschland als auch für den Rest Europas und ist vor der Buchung klar geregelt. Carsharing eignet sich für alle, die kein eigenes Fahrzeug besitzen und nach einer Alternative zum Kauf oder Miete suchen.

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