Mit Erster Hilfe werden alle gesundheitserhaltenden und lebensrettenden Sofortmaßnahmen bezeichnet, die jeder erlernen und im Notfall anwenden kann. Passiert ein Unfall, übernimmt ein oder mehrere Ersthelfer die Alarmierung des Notrufs, sichert die Unfallstelle ab und betreut die Unfallopfer so lange, bis die Sanitäter oder ein Notarzt eintreffen. In jedem Jahr gibt es über 2,3 Millionen Verkehrsunfälle allein in Deutschland. Bei der Grundausbildung in Erster Hilfe lernen die Teilnehmer, was sie in einem solchen Fall machen sollten. Der Erste-Hilfe-Lehrgang, der Voraussetzung für das Erlangen des Führerscheins ist, dauert insgesamt neun Stunden. Die künftigen Fahranwärter lernen, wie sie bei Verletzten im Straßenverkehr Erste Hilfe leisten. Dieser Lehrgang enthält sowohl einen theoretischen Teil als auch praktische Übungen.
Die Lehrgänge zur Ersten Hilfe werden von den Orts- und Kreisbüros der Hilfsorganisationen wie DRK, BRK, ASB, aber auch privaten Bildungseinrichtungen angeboten. Während die Hilfsorganisationen in der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe organisiert sind, haben sich die privaten Bildungseinrichtungen im "Verband der privaten Erste Hilfe Schulen" zusammengeschlossen. Zuständig für die Zulassung als Ausbildungsstätte für die Erste Hilfe sind die zuständigen Ministerien und Brandschutzämtern in den jeweiligen Bundesländern. In Deutschland muss jeder helfen, falls nicht, macht sich diese Person der unterlassenen Hilfeleistung schuldig und kann dafür mit Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft werden.