Erstzulassung

Mit Erstzulassung wird der Tag bezeichnet, an dem ein Kraftfahrzeug zum ersten Mal unbeschränkt zum öffentlichen Verkehr zugelassen wurde. Da dieser Tag eine verkehrsrechtliche Bedeutung hat, wird er im Fahrzeugschein unter Position B angegeben. Die Erstzulassung ist somit gewissermaßen der "Geburtstag" eines Kraftfahrzeuges, da seine Produktion nicht weiter sichtbar datiert ist. Wird das Fahrzeug jedoch nach seiner Herstellung nicht zugelassen, sondern erst zwei Jahre später, gilt es - laut Gerichtsurteilen - nicht mehr als Neufahrzeug. Es gibt einige Fälle, für die das Datum der Erstzulassung bedeutsam ist: Wer ein neues Auto zum ersten Mal auf öffentlichen Straßen zulässt und dieses mit einer günstigen Vollkasko versichert, bekommt im Schadensfall bis zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Neuwertentschädigung.

Geht es um Sicherheitsstandards, ist das Datum der Erstzulassung ebenfalls wichtig: Wurde ein Auto nach einem bestimmten Zeitpunkt zugelassen, muss es zwingend über Sicherheitsgurte oder einen Katalysator verfügen, während ein Auto mit einer früheren Erstzulassung diese Einrichtungen nicht benötigt. Soll ein Fahrzeug als Historisches Fahrzeug oder Oldtimer zugelassen werden und will der Halter damit von den Steuer- und Versicherungsvorteilen profitieren, ist das Datum der Erstzulassung einer der wesentlichen Aspekte für die entsprechende Zulassungsfähigkeit.

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