Fahrer

Der Fahrer eines Fahrzeugs, auch Fahrzeugführer genannt, steuert und lenkt ein Fahrzeug im Straßenverkehr. Voraussetzung zum Fahren eines Kfz ist ein gültiger Führerschein, der die Berechtigung zur Fahrzeugführung in der entsprechenden Fahrzeugklasse ermöglicht. Der Fahrer kann, muss aber nicht Halter bzw. Besitzer eines Fahrzeuges sein. Dies ist häufig bei der Zweitwagenversicherung der Fall, wenn z. B. ein auf den Ehemann zugelassenes und versichertes Auto von der Ehefrau oder den volljährigen Kindern gefahren wird. Mitfahrende Personen und Insassen, die das Fahrzeug nicht selbst fahren, gelten als Beifahrer bzw. Gäste.

Der Fahrer eines Fahrzeugs haftet für alle im öffentlichen Straßenverkehr durch ihn verursachten Schäden im Rahmen Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters. Diese schützt den Fahrer vor möglichen Haftungs- und Schadenersatzansprüchen von Unfallbeteiligten. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug unerlaubt entwendet bzw. gestohlen wurde. Für Verkehrsdelikte und -verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung haftet der Fahrer und nicht der Fahrzeughalter. Sollte ein Fahrzeug aufgrund einer überhöhten Geschwindigkeit in einer Radarkontrolle geblitzt werden, ist vom Fahrzeughalter nachzuweisen, ob dieser auch gefahren ist. Häufig lässt sich dies anhand des Blitzerfotos erkennen.

Für Fahrschüler gelten gesonderte Regelungen für die Teilnahme am Straßenverkehr. So ist es eine Voraussetzung, dass der Fahrschüler als Fahrzeugführer von einem Fahrlehrer begleitet (siehe begleitetes Fahren) und betreut wird, der notfalls in das Geschehen miteingreifen kann. Nur so besteht 100%iger Versicherungsschutz gegenüber dem Versicherer.

Auto­versicherung
Testsieger und mehr als 500 Tarifkombinationen im Vergleich