Das Telefonieren am Steuer ist nicht nur in Deutschland, sondern auch in den meisten europäischen Ländern verboten. Um den Autofahrern die Annahme von Telefonaten während der Autofahrt zu ermöglichen, verfügen moderne Fahrzeuge über eine Freisprecheinrichtung. Mittels Bluetooth verbinden sich Handy oder Smartphone mit den Lautsprecherboxen des Fahrzeugs. Im Armaturenbrett ist ein unsichtbares Mikrophon eingelassen. Die Annahme des Telefonats und das Telefonieren selbst ist mit der Freisprecheinrichtung möglich, ohne dass der Fahrer die Hände vom Steuer nimmt. Die gängigen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung werden somit erfüllt. Es ist möglich, ältere Fahrzeuge mit einer Freisprecheinrichtung nachzurüsten. Im Handel sind verschiedene Modelle erhältlich, die mobil verwendet oder fest in das Auto integriert werden.
In Bezug auf die Kfz-Haftpflicht hat die Freisprecheinrichtung eine Bedeutung, wenn der Versicherte schuldhaft einen Unfall verursacht und dabei ohne Freisprecheinrichtung telefoniert hat. Kann dem Fahrer das Telefonat zweifelsfrei nachgewiesen werden, ist der Versicherer der Kfz-Haftpflichtversicherung unter dem Vorliegen bestimmter Voraussetzungen berechtigt, die Leistung zu verweigern. Oftmals treffen Gerichte eine Entscheidung. Hat die Nutzung des Handys am Steuer ohne Freisprecheinrichtung den Unfallhergang negativ beeinträchtigt, kann die Versicherung von Seiten des Gerichts von ihrer Zahlungspflicht befreit werden.