Garagenrabatt

Wer eine eigene Garage hat und sein Auto auch darin abstellt, kann von der Kfz-Versicherung einen Garagenrabatt erhalten. Das gilt für den Abschluss einer Kfz-Versicherung, aber auch bei einer Teil- oder Vollkaskoversicherung. Die Kfz-Versicherer regulieren statistisch geringere Schäden bei solchen Fahrzeugen, die in Garagen untergebracht sind. Wird das Auto nicht benutzt, kann es in der Garage seltener einen Schaden durch Diebstahl, Unwetter oder mutwillige Beschädigungen erleiden. Die Versicherungen sparen somit Geld und manche von ihnen geben diese Einsparungen als Garagenrabatt an die Versicherten zurück.

Der Garagenrabatt richtet sich nach dem jährlich zu zahlenden Beitrag und wird prozentual gewährt. Beträgt die Prämie beispielsweise 300 Euro im Jahr und gewährt die Versicherung einen Garagenrabatt in Höhe von fünf Prozent, zahlt der Versicherungsnehmer jährlich 15 Euro weniger Beitrag. In der Regel muss die Garage abschließbar sein. Während eine Einzel- und Doppelgarage dazu zählt, ebenso eine Sammel- oder Tiefgarage, gewähren die meisten Versicherungen für einen Carport keinen Garagenrabatt. Die konkreten Regelungen legt jeder Versicherer selbst fest. Wer eine Versicherung abschließt, falsche Angaben zur Garage macht, damit er in den Genuss des Garagenrabatts kommt, dem droht im Schadensfall der Verlust der Versicherung und möglicherweise auch Vertragsstrafen. Das kann auch der Fall sein, wenn es zu Änderungen kommt und diese der Versicherung nicht gemeldet werden.

Der Garagenrabatt ist im Online-Vergleich der Kfz-Police anzugeben. Die zu berechnenden Beiträge werden so automatisch gesenkt.

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