Gebrauchtwagen

Als Gebrauchtwagen wird ein Fahrzeug bezeichnet, wenn es mindestens einen Vorbesitzer hatte. Ist das Fahrzeug noch kein Jahr alt, wird es auch als Jahreswagen bezeichnet. Die Jahreswagen sind bei Käufern beliebt, weil sie oft rund ein Drittel weniger als ein vergleichbarer Neuwagen kosten, selten Mängel aufweisen und oft noch über eine Gewährleistung verfügen. Gewähren Versicherungsunternehmen für einen Neuwagen einen Rabatt, bekommt diesen in der Regel nur der Erstbesitzer. Ein Fahrzeug mit Tageszulassung zählt jedoch nicht als Gebrauchtwagen.

Der Wert eines Gebrauchtwagens richtet sich in Deutschland ungefähr nach der sogenannten Schwacke-Liste. Ist ein Fahrzeug noch nicht älter als ein halbes Jahr oder hat es weniger als 6.000 Kilometer auf dem Tacho, zählt es für das Finanzamt als Neuwagen. Soll dieses Fahrzeug in ein anderes EU-Mitgliedsland eingeführt werden, ist die in diesem Land übliche Mehrwertsteuer zu zahlen. Wer einen Gebrauchtwagen kauft, muss mit unterschiedlichen Mängeln rechnen, die vom genauen Alter, der Laufleistung, dem Hersteller und dem konkreten Modell abhängig sind. Verkauft ein Gebrauchtwagenhändler oder ein anderer gewerblicher Verkäufer einen Gebrauchtwagen, ist dieser zu einer zweijährigen Sachmängelhaftung verpflichtet, die sie jedoch vertraglich auf ein Jahr kürzen können. Diese Gewährleistung bezieht sich jedoch nicht auf den üblichen Verschleiß.

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