Ein Gutachter oder Sachverständiger ist eine Person, die über eine fachliche Expertise und Sachkunde verfügt. Wird ein Autofahrer unschuldig in einen Unfall verwickelt, muss die Kfz-Versicherung des Unfallgegners den Schaden regulieren. Bevor allerdings der Schaden reguliert werden kann, muss erst einmal geklärt werden, wie hoch er ist. Das wird über einen Kostenvoranschlag oder mit einem Kfz-Gutachten beziffert. Wird das Gutachten von einem Sachverständigen angefertigt, der öffentlich bestellt und vereidigt ist, schenkt im Zweifelsfall die Gegenseite oder das Gericht diesem Vertrauen.
Da die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers den Schaden des Opfers regulieren muss, schlägt sie gerne einen Gutachter für die Begutachtung des entstandenen Schadens vor. Der Besitzer des geschädigten Fahrzeuges kann das akzeptieren, muss es jedoch nicht. Während an die Bezeichnung "Gutachter" keine Bedingungen geknüpft sind, ist für die öffentliche Bestellung und Vereidigung eines Sachverständigen die jeweilige Industrie- und Handelskammer zuständig. Mit dieser Qualifikation kann der Gutachter sowohl in Zivilverfahren als auch in Strafverfahren aussagen und ist dazu verpflichtet, die vom Gericht an ihn herangetragenen Aufgaben zu erledigen. Er ist unparteiisch und unabhängig, steht ständig unter Kontrolle, ist als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger nicht nur einfach Gutachter, sondern auch Berater und Schlichter.