Haupt­unter­such­ung

Die Hauptuntersuchung oder HU genannt, gibt es seit 1950 und dient der Sicherheit auf den Straßen. Die Hauptuntersuchung dient dazu, Fahrzeuge auf ihre Fahrtauglichkeit zu überprüfen. Fahrzeuge mit Sicherheitsmängeln bestehen diese Untersuchung nicht und dürfen am Straßenverkehr nicht mehr teilnehmen. Erst nach Beseitigung der Sicherheitsmängel kann das Fahrzeug nochmals dem TÜV vorgeführt werden und erhält eine sogenannte TÜV Plakette. Die Hauptuntersuchung ist in den meisten Ländern Pflicht, unterscheiden sich jedoch bei den zeitlichen Abständen. In Österreich erfolgt die Hauptuntersuchung bei Gebrauchtfahrzeugen jährlich. Neuwagen, die in Deutschland zugelassen werden, brauchen erst nach drei Jahren beim TÜV vorfahren. Die Regelung für Gebrauchtfahrzeuge besagt, dass eine Überprüfung alle zwei Jahre erfolgt.

Die sogenannte TÜV Plakette, die bei Bestehen der Hauptuntersuchung vergeben wird, muss am hinteren amtlichen Fahrzeugkennzeichen angebracht sein. Die Anbringung erfolgt durch den TÜV und besagt, dass das Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen darf. Auf der Plakette ist zudem ersichtlich, wann die nächste Hauptuntersuchung zu erfolgen hat. Die Kriterien der Hauptuntersuchung sind streng geregelt. Eine Überprüfung der Bremsen, Lenkung, Leuchten, Elektrik, Achsen sowie Fahrgestell sind elementare Bestandteile der Untersuchung.

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