Kfz-Dieb­stahl

Ein Kfz-Diebstahl beschreibt die Entwendung des Fahrzeugs. Bei einem Einbruchdiebstahl von Wertgegenständen, die sich im Fahrzeug befinden, kommt die Kfz-Versicherung nicht für den Schaden auf. Kommt es zum Einbruchdiebstahl von Wertgegenständen aus dem Fahrzeug, greift eine Hausratversicherung. Der Kfz-Diebstahl ist sofort bei der Polizei anzuzeigen, damit der Anspruch auf Leistungen der Versicherung nicht verloren geht. Für Halter ist der Kfz-Diebstahl in erster Linie ein Schock. Die Versicherung ist innerhalb einer Woche vom Diebstahl zu unterrichten. Wurde das Fahrzeug gestohlen, fällt dies bei einer Kfz-Versicherung unter den Kfz-Vollkasko oder Teilkaskoschutz. Die Versicherung ersetzt den Wiederbeschaffungswert. Genau bedeutet dies, dass die Versicherung den Wert des Fahrzeugs ersetzt, den es am Tag des Kfz-Diebstahls hatte.

Wird ein Neuwagen gestohlen, der nicht älter als 18 Monate ist, ersetzt die Versicherung den vollen Kaufpreis. Ganz gleich ob Neuwagen oder Gebrauchtfahrzeug, wird das Fahrzeug innerhalb von einem Monat gefunden, muss das Fahrzeug vom Halter wieder angenommen werden. Wird die Frist überschritten, ist der Halter nicht mehr dazu verpflichtet, das Fahrzeug anzunehmen.

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