Leasing

Beim Leasing geht das Fahrzeug nicht in das Eigentum des Nutzers über. Der Leasingnehmer nutzt das Fahrzeug für die im Leasingvertrag vereinbarte Zeit. Bei der Nutzung handelt es sich quasi um einen Mietvertrag, der zwischen dem Leasingunternehmen und dem Leasingnehmer geschlossen wird. Der Leasingnehmer verpflichtet sich zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten, die im Leasingvertrag festgeschrieben sind. Die Verpflichtungen können zwischen dem Leasingunternehmen und dem Leasingnehmer individuell vereinbart werden. Dazu gehören oftmals eine Begrenzung der jährlichen Laufleistung. Auch verpflichtet sich der Leasingnehmer, Durchsichten und notwendige Wartungsarbeiten von einer Fachwerkstatt vornehmen zu lassen. Die Durchführung von Wartungsarbeiten in Eigenleistung ist nicht gestattet. Für die Nutzung des Fahrzeuges zahlt der Leasingnehmer eine monatliche Leasingrate an das Unternehmen.

Die Leasingrate setzt sich aus verschiedenen Positionen zusammen. Dazu gehören der Anschaffungswert des Fahrzeugs, Die Wertminderung während der Mietzeit sowie die Verwaltungskosten. Die Kosten für Steuern und Kraftfahrzeug-Versicherung sind in der Leasingrate nicht enthalten. Der Leasingnehmer schließt die Versicherung selbst ab. Ein Vollkaskoschutz wird vom Leasingunternehmen in der Regel gefordert.. Diese Versicherung kommt für Schäden auf, die der Fahrzeugführer fahrlässig, aber schuldhaft verursacht. Auch die Kosten für die Wartung des Fahrzeuges übernimmt der Leasingnehmer. Am Ende der Laufzeit kann er sich entscheiden, ob er das Fahrzeug übernehmen oder an das Leasingunternehmen zurückgeben möchte. Ein eventueller Wertverlust ist vom Leasingnehmer bei der Rückgabe auszugleichen.

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