Mofa

Ein Mofa darf ohne Zulassung im Straßenverkehr gefahren werden. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug nicht schneller als 50 km/h fahren kann. Der Fahrzeugführer benötigt einen Führerschein der Klasse M. Besitzt er einen PKW-Führerschein, darf er ein Mofa ohne zusätzliche Prüfung fahren. Da das Mofa keine polizeiliche Zulassung braucht, werden auch keine Kfz-Steuern fällig. Wenn der Fahrer eines Mofas am Straßenverkehr teilnimmt, kann es zu einem Unfall kommen, der vom Führer des Mofas fahrlässig verschuldet wird. Um die Ansprüche der Unfallbeteiligten zu sichern, benötigt jedes Mofa, das am Straßenverkehr teilnimmt, eine Haftpflichtversicherung.

Die Mofa-Haftpflicht wird von vielen Versicherern angeboten. Die Zahlweise ist jährlich, wobei zu beachten ist, dass nicht der Kalendermonat ausschlaggebend ist. Unter Berücksichtigung der Saison beginnt eine Mofaversicherung im März eines Jahres und läuft bis Februar des darauf folgenden Jahres. Die Mofaversicherung wird als Einmalbetrag berechnet. Zusammen mit der Rechnung bekommt der Mofafahrer ein Nummernschild ausgehändigt. Dieses Nummernschild befestigt er am hinteren Schutzblech seines Mofas. Es dient bei einer Verkehrskontrolle als Nachweis, dass die Versicherung bezahlt wurde. Auf Wunsch kann die Mofaversicherung mit einer Kaskoversicherung gegen Diebstahl und andere Eventualitäten kombiniert werden. Der Betrag für die Versicherung erhöht sich entsprechend.

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