Motorrad

Ein Motorrad erreicht Höchstgeschwindigkeiten, die über einem Wert von 60 km/h liegen. Aus diesem Grund benötigt das Zweirad eine Straßenzulassung und ein polizeiliches Kennzeichen. Bei der Zulassung ist es notwendig, dass der Halter des Motorrades eine Motorradversicherung vorweisen kann. Die Versicherung beginnt am Tag der Zulassung und hat üblicherweise eine Laufzeit von einem Jahr. Sie endet automatisch, wenn das Motorrad abgemeldet oder verkauft wird. Die Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die der Fahrer schuldhaft, aber fahrlässig verursacht. Schäden, hinter denen ein Vorsatz vermutet werden kann, braucht der Versicherer nicht zu begleichen.

Die Zahlungsweise der Versicherungspolice kann jährlich oder halbjährlich, aber auch quartalsweise oder monatlich erfolgen. Beim Abschluss ist es wichtig, dass die Deckungssummen ausreichend hoch sind. Vor allem bei Personenschäden, die einer aufwändigen ärztlichen Behandlung und Rehabilitation bedürfen, kann sich die Summe schnell auf siebenstellige Beträge summieren. Möchte sich der Halter des Motorrades zusätzlich gegen Diebstahl oder Vandalismus versichern, empfiehlt sich die Kombination von Haftpflicht- und Teilkaskoversicherung. Die Vollkaskoversicherung übernimmt zusätzlich Schäden am eigenen Motorrad, wenn der Unfall von dem Halter schuldhaft verursacht wurde.

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