Der Neuwert eines Fahrzeugs orientiert sich an dem Kaufpreis für den Erwerb des Fahrzeugs als Neuwagen in einem Autohaus oder von einem Autohändler. Im Preis ist die Sonderausstattung des Fahrzeugs enthalten. Für den Vergleich der Kfz-Versicherung spielt der Neuwert im ersten Jahr nach der Zulassung eine große Rolle, die die Versicherung gemäß Vereinbarung im Versicherungsvertrag nach einem Diebstahl des Fahrzeugs oder einem Unfall mit Totalschaden den kompletten Neuwert ersetzen muss. Um den Neuwert ermitteln zu können, ist es wichtig, dass der Fahrzeugbesitzer beim Abschluss der Versicherung ausführliche Angaben zur Ausstattung macht. Dies betrifft vor allem Ausstattungskomponenten, die nicht in allen Fahrzeugen verbaut werden.
Wenn das Fahrzeug gestohlen wurde oder wenn es nach einem Unfall zu einem Totalschaden kommt, können die einzelnen Ausstattungsmerkmale im Nachhinein oftmals nicht mehr identifiziert werden. Bei sehr umfangreich ausgestatteten Fahrzeugen ist es ratsam, dem Versicherungsvertrag eine Liste mit Einzelheiten zur Ausstattung beizulegen. Fotos dienen im Zweifelsfall als Beweis, dass die eine oder andere Komponente den Neuwert des Fahrzeugs erhöht hat. Auch der Kaufbeleg kann Bestandteil des Versicherungsvertrages werden. Wenn das Fahrzeug ein Jahr alt ist, erstatten die meisten Versicherungen nur noch den Wiederbeschaffungswert. Den Wertverlust trägt im Falle eines Diebstahls oder Unfalls der Fahrzeugbesitzer.