Ombuds­mann

Ein unparteiischer Schiedsrichter wird oft als Ombudsmann bezeichnet. Ist die entsprechende Person weiblich, kommt der Begriff Ombudsfrau zustande. Die Aufgabe eines Ombudsmannes ist die Beseitigung von Streitigkeiten auf eine unbürokratische Weise. Kommt es zwischen zwei Parteien zu einem Streit, können für Rechtsanwalt und Gerichtsverfahren horrende Kosten entstehen. Diese können vermieden werden, wenn ein Ombudsmann hinzugezogen wird. Die Ombudsfrau und Ombudsmann unterliegen der unparteiischen Meinungsverbundenheit und können auf diese Weise den Streit kompetent beschwichtigen.

Kommt es zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Kfz-Versicherer zum Streit, kann ein Ombudsmann zu Hilfe geholt werden. Die Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Streit noch vor keinem Gericht vorgetragen wurde. Ist der Ombudsmann involviert, kann ein Richter das Ruhen des jeweiligen Verfahrens anordnen, so dass eine außergerichtliche Einigung herbeigeführt werden kann. Bis zu einem Streitwert von 5000 Euro ist die Entscheidung von einem Ombudsmann für beide Parteien bindend. Liegt der Streitwert höher, ist der Ombudsmann in der Lage eine Empfehlung auszusprechen. Weiterhin kann ein Ombudsmann als Berater fungieren, um eine detaillierte Aufklärung zu gewährleisten.

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