PKW-Anhänger

Ein PKW-Anhänger kann von allen Fahrzeugen mitgeführt werden, die mit einer Anhängerkupplung ausgestattet sind. Wie das Auto selbst braucht auch der PKW-Anhänger eine Zulassung und ein eigenes Nummernschild. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für den PKW-Anhänger ist notwendig, da andernfalls keine Zulassung erfolgen kann. Es ist möglich, die Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug und für den Anhänger beim gleichen Versicherer abzuschließen. Bei einigen Versicherern kommt der Kunde in den Genuss von interessanten Rabatten. Grundsätzlich handelt es sich jedoch um zwei separate Verträge.

Die Haftpflichtversicherung für PKW-Anhänger greift nur, wenn der Anhänger ohne das Fahrzeug betrieben wird. Verursacht der Fahrer einen Unfall während der Fahrt mit dem PKW-Anhänger-Gespann, greift die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs. Dies gilt auch dann, wenn der Anhänger den eigentlichen Schaden verursacht hat. Dies kommt bei Unfällen auf Parkplätzen oder in engen Straßen vor. Weil die Haftpflicht vergleichsweise selten in Anspruch genommen wird, sind die Prämien deutlich günstiger als bei einem PKW.

Soll der PKW-Anhänger zusätzlich gegen Diebstahl und Vandalismus versichert werden, kann der Halter die Haftpflichtversicherung mit einer Voll- oder Teilkaskoversicherung kombinieren. Die Vollkaskoversicherung zahlt zusätzlich den Schaden am Anhänger, wenn der Halter den Schaden fahrlässig verursacht hat. Die Haftpflichtversicherung für Anhänger läuft in der Regel ein Jahr und kann zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Wird der Anhänger abgemeldet oder verkauft, endet die Versicherung automatisch.

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