Nach einem Unfall wird aus Sicht der Kfz-Versicherung erwogen, ob die Reparatur des Fahrzeugs noch lohnenswert ist. Grundsätzlich kann der Fahrzeugbesitzer selbst entscheiden, ob er das Auto reparieren lässt oder ob er sich ein neues Fahrzeug kaufen möchte. Die Kostenübernahme durch die Kfz-Versicherung ist klar geregelt. Wurde der Unfall fahrlässig selbst verschuldet, haftet die Vollkaskoversicherung. Wenn der Fahrzeugführer eine solche Versicherung nicht abgeschlossen hat, kommt er für die Kosten allein auf.
Gibt es einen anderen Unfallverursacher als Schuldigen, kommt deren Autohaftpflicht für die Reparatur auf. Dies kann für den Besitzer von älteren Fahrzeugen nachteilig sein. Vor der Kostenübernahme ermittelt ein Gutachter den Restwert des Fahrzeugs. Dabei wird der Zustand vor dem Unfall berücksichtigt. Wenn die Kosten für die Reparatur den Wert des Fahrzeugs übersteigen, braucht die Versicherung lediglich den Zeitwert zu zahlen. In diesem Fall wird das Auto als Totalschaden eingestuft.
Der Fahrzeughalter kann die Reparatur in einer Fachwerkstatt durchführen lassen. In vielen Versicherungsverträgen sind Werkstätten benannt, die mit den Versicherern kooperieren. Fällt die Entscheidung auf eine andere Fachwerkstatt oder möchte sich der Geschädigte das Geld für den Kauf eines neuen Fahrzeugs bar auszahlen lassen, behält die Versicherung mitunter einen gewissen Prozentsatz des Betrages ein. Näheres ist im Versicherungsvertrag geregelt. Für diese Vorgaben im Zusammenhang mit einer Reparatur entscheiden sich viele Versicherte, um günstigere Prämien für den Vertrag in Anspruch nehmen zu können.