Schaden ist der Oberbegriff für Sachschäden und Personenschäden, die nach einem Unfall eintreten können. Die Schäden werden in ihrer Gesamtheit von der Kfz-Versicherung reguliert. Nach einem Unfall wird im ersten Schritt durch die Polizei oder durch Sachverständigte festgestellt, wer als Verursacher infrage kommt. Der Verursacher oder dessen Versicherung ist verpflichtet, den kompletten Schaden zu ersetzen. Bei einer Kombination aus Personenschäden und Sachschäden kommen mitunter hohe Summen zusammen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn mehrere Fahrzeuge und Personen in den Unfall verwickelt sind. Werden mehrere Unfallbeteiligte als Verursacher ermittelt, errechnen Sachverständigte einen Prozentsatz. Nach diesem Satz reguliert die Versicherung die Ansprüche der Geschädigten.
Unterschieden wird zwischen Ansprüchen aus der Kfz-Haftpflicht und der Vollkaskoversicherung. Die Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die der Versichert fahrlässig einem Dritten zugefügt hat. Die eigenen Schäden bei einem fahrlässig verursachten Unfall erstattet die Vollkaskoversicherung. Darüber hinaus übernimmt die Versicherung Schäden, bei denen der Unfallverursacher nicht ermittelt werden kann.
Grundsätzlich wird ein Schaden nur bis zur Höhe der Deckungssumme übernommen, die im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Da die Deckungssummen auch schwere Personenschäden und Mehrfachschäden einkalkulieren, umfassen sie mehrere Millionen Euro. Sollten die Ansprüche der Geschädigten höher sein, ist der Versicherte in der Pflicht. Er begleicht die Differenz aus eigenen Mitteln.
Siehe auch im Ratgeber unter Kfz-Schaden.