Schaden­regulierung

Die Schadenregulierung in der Kfz-Versicherung bezeichnet die Abwicklung eines Sach-, Personen- und/ oder Vermögensschadens, der in Folge eines Unfalles, Unwetters oder Diebstahles entstanden ist. Der Begriff Schadenregulierung steht für den gesamten Bearbeitungsprozess eines neu entstandenen Schadens durch den Versicherer. Damit die Bearbeitung und die Aufnahme des Schadens erfolgen kann, muss der Kfz-Versicherungsnehmer den Schaden seiner Versicherung melden. Dies gilt auch für Schäden, bei denen der Unfallverursacher nicht eindeutig nachgewiesen werden kann. Sobald die Schadenmeldung erfolgt ist, werden die Entstehung und die Ursache des Schadens geprüft. Sollte sich dabei herausstellen, dass der Kfz-Versicherungsnehmer beim Führen seines Fahrzeuges unter Alkohol-Einfluss stand, kann die Versicherung die Regulierung des Schadens ablehnen.

Die Schadenregulierung basiert auf der Haftpflichtübernahme eines versicherten Schadens, der bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssumme von der Kfz-Versicherung zu übernehmen ist. Die Regulierung endet mit der Begleichung des entstandenen Schadens. Sofern der Versicheurngsnehmer kein Tarif mit Rabattschutz abgeschlossen hat, kann er in der Schadensfreiheitsklasse herabgestuft werden. Somit hat die Schadenregulierung unmittelbaren Einfluss auf die Höhe der Kfz-Versicherungsprämie. Beim Wechsel der Autoversicherung ist dem neuen Versicherer anzugeben, wie viele Schäden in den vergangenen fünf Jahren durch den Vorversicherer reguliert wurden. Auch hier wirkt sich die Anzahl der Schadensregulierungen direkt auf den Kfz-Beitrag aus.

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