Schaden­rückkauf

Der Schadenrückkauf bezeichnet die Möglichkeit des Kfz-Versicherungsnehmers eigenständig für die Kosten aufzukommen, die er durch einen selbst verschuldeten Schadenfall verursacht hat. Der Vorteil liegt darin, dass der Versicherungsnehmer in seiner Schadenfreiheitsklasse verbleibt und sein Beitragssatz zur Kfz-Versicherung nicht steigt.

Ob sich der Schadenrückkauf lohnt, ist abhängig von der Höhe des Schadens und den individuellen Versicherungsbedingungen. Im Allgemeinen gilt, dass sich ein Rückkauf bis zu einer Schadenhöhe von max. 1.000 Euro lohnen kann. Bis zu dieser Höhe können die durch den Schadenrückkauf entstehenden Kosten des Versicherungsnehmers geringer sein, als die Kosten, die durch den steigenden Beitragssatz und der Einstufung in eine schlechtere SF-Klasse entstehen. Sollte in den Vertragsbedingungen ein Rabattschutz vereinbart worden sein, ist ein Schadenrückkauf weniger interessant.

Dem Schadenrückkauf geht zwingend eine Schadenmeldung bei der Versicherung voraus. Die Versicherung übernimmt die Schadenregulierung und informiert den Kfz-Versicherungsnehmer über die Option eines Schadenrückkaufes, sofern diese sinnvoll ist. Der Versicherte kann nun frei entscheiden, ob er die Kosten für den entstandenen Schaden aus seiner eigenen Tasche übernimmt. Da die Kfz-Haftpflicht gesetzlich zur Schadenregulierung verpflichtet ist, kann der Versicherte die Kostenübernahme ausschlagen. Der Schaden wird dann über die regelmäßig eingezahlten bzw. zu zahlenden Kfz-Prämien beglichen.

Im Internet werden diverse Schadenrückkauf-Rechner angeboten, die auf der Grundlage von Fahrzeugart, Schadentyp und der aktuellen Schadenfreiheitsklasse genau ausrechnen, ab wann sich ein Rückkauf lohnt.

Auto­versicherung
Testsieger und mehr als 500 Tarifkombinationen im Vergleich