Selbstbeteiligung

Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung wird in nahezu allen Versicherungstarifen angeboten. Auch bei der Versicherung des Autos ist die Selbstbeteiligung üblich. Sie führt zur Reduzierung der monatlichen oder jährlichen Prämie. Im Gegenzug zahlt der Versicherte einen Teil der Versicherungsleistung im Schadensfall selbst.

In der Kfz-Versicherung wird die Selbstbeteiligung in Stufen vereinbart. Je höher der Betrag ist, den der Versicherte selbst zahlt, desto geringer fällt die Prämie für die Versicherung aus. Die Stufen unterscheiden sich bei den einzelnen Versicherern. Üblich sind Abstufungen von 250, 300, 500, 750 oder 1.000 EUR. Bei der Autohaftpflichtversicherung ist die Selbstbeteiligung ausgeschlossen. Der Geschädigte bekommt den Schaden vollständig von der Versicherung bezahlt. In der Teilkasko- und in der Vollkaskoversicherung ist hingegen eine Selbstbeteiligung möglich.

Hat der Versicherte sowohl eine Teilkasko- als auch eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, kann er die Selbstbeteiligung für jede der Teilversicherungen bestimmen. So ist es beispielsweise möglich, in der Teilkaskoversicherung eine Selbstbeteiligung von 500 EUR und in der Vollkasko 1.000 EUR zu vereinbaren.

Wenn eine Versicherungsleistung aus der Voll- oder Teilkaskoversicherung beansprucht wird, zieht der Versicherer die Selbstbeteiligung von der Gesamtsumme ab. Bei einer Geldleistung bekommt der Versicherte den Betrag abzüglich der Selbstbeteiligung überwiesen. Steht eine Reparatur des Fahrzeugs an, zahlt der Versicherte die Selbstbeteiligung aus eigener Tasche.

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