TÜV ist die Abkürzung für Technischer Überwachungsverein. Er bezeichnet beiläufig die Hauptuntersuchung, die für Fahrzeuge in einem Turnus von zwei Jahren vorgeschrieben ist. Von dieser Regelung ausgenommen sind Neuwagen. Diese müssen sich erst nach Ablauf von drei Jahren nach der Erstzulassung beim TÜV vorstellen. Oldtimer sind aufgrund besonderer Vorschriften ebenfalls von der Hauptuntersuchung befreit. Gleiches gilt für Fahrzeuge, die von der polizeilichen Zulassung ausgenommen sind. Dies sind kleine Moped sowie Autos mit einer sehr geringen Leistung.
Die Hauptuntersuchung wird in Deutschland vom TÜV und von der DEKRA durchgeführt. Der Fahrzeughalter kann sich an seine Autowerkstatt wenden. Alternativ hat er die Möglichkeit, sein Auto persönlich beim TÜV oder bei der DEKRA vorzustellen. In allen großen deutschen Städten gibt es Prüfstellen, die eine Hauptuntersuchung vornehmen.
Seit dem Jahre 2010 sind die Hauptuntersuchung und die Abgasuntersuchung miteinander vereint. Es wird eine Plakette erteilt, die auf dem hinteren Kennzeichen angebracht wird. Fahrzeugführer, die ohne gültigen TÜV auf der Straße unterwegs sind, bekommen bei einer Polizeikontrolle Probleme. Wird ein Fahrzeug ohne TÜV schuldhaft oder schuldlos in einen Unfall verwickelt, kann die Kfz-Versicherung die Zahlung von Leistungen unter Umständen verwehren. Der Fahrzeughalter hat selbst ohne Aufforderung dafür Sorge zu tragen, dass sein Auto termingerecht dem TÜV vorgeführt wird.