Unfall

Täglich passieren im Straßenverkehr Unfälle mit mehr oder weniger großen Schäden. Die meisten von ihnen sind auf Unachtsamkeit oder technisches Versagen zurückzuführen. Aber auch technische Defekte, zu schnelles Fahren, Übermüdung oder der Konsum von Alkohol und Zigaretten sind häufige Ursachen.

Hat ein Unfall einen Schaden zur Folge, muss dieser vom Unfallverursacher bezahlt werden. Jedes Fahrzeug, das zum Straßenverkehr zugelassen ist, besitzt verpflichtend eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Ohne diese Haftpflichtversicherung darf ein Fahrzeug nicht im Straßenverkehr bewegt werden. Eine günstige Kfz-Haftpflicht sorgt dafür, dass ein Verkehrsteilnehmer, der unschuldig Opfer eines Unfalls wird, den Schaden ersetzt bekommt. Dies gilt für Personenschäden ebenso wie für Sachschäden. Der Unfallverursacher kann unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen Leistungen aus seiner Vollkaskoversicherung beanspruchen.

Oftmals gibt es nach Unfällen Streit über die Schuld. In vielen Fällen kann der Unfallverursacher recht einfach ermittelt werden. Es gibt aber auch Unfälle, bei denen Sachverständigte mit der Rekonstruktion des Unfalls beauftragt werden. Strittige Fragen erörtert ein Gericht, das mitunter auch mit der Feststellung der Schuld beauftragt wird. Nach einem Unfall ist es ratsam, die Polizei zu rufen. Dies gilt auch für geringe Schäden. Im Zweifelsfalle dient das Unfallprotokoll der Polizei als wichtiger Beweis für die Lage am Unfallort.

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