Unisex-Tarife

Seit Dezember 2012 sind Kfz-Versicherungen verpflichtet Unisex-Tarife anzubieten. Bis vor diesem Zeitpunkt wurden vor allen Dingen junge Männer benachteiligt. Ihnen wurde ein höherer Versicherungsbeitrag zugewiesen. Junge Frauen hingegen profitierten von niedrigen Versicherungsbeiträgen. Statistiken besagen, dass junge Frauen einer niedrigeren Unfallrate entsprechen und somit günstiger eingestuft wurden. Bei der Rentenversicherung galt diese Regelung eher im umgekehrten Fall und Frauen mussten aufgrund der höheren Lebenserwartung höhere Beträge leisten. Seit Dezember 2012 fallen diese Regelungen durch die Unisex-Tarife gänzlich weg.

Wer seine Autoversicherung wechseln möchte, sollte sich ausführlich über die verschiedenen Angebote der Versicherungen informieren. Für Männer ändert sich im Bezug zur Beitragsleistung nichts. Warum Unisex-Tarife eingeführt wurden, ist dem Bundesgerichtshof zu verdanken. Dieser entschied Mitte 2011, dass eine Unterscheidung der Geschlechter bei einer Prämienberechnung als diskriminierend zu bezeichnen ist. Aus diesem Grund muss die Berechnung der Kfz-Versicherung nach dem Unisex-Tarif erfolgen.

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