Unter Vandalismus wird die mutwillige Zerstörung von Eigentum einer anderen Person verstanden. In der Kfz-Versicherung ist Vandalismus mitversichert. Dies betrifft sowohl die Vollkasko- als auch die Teilkaskoversicherung. Besonders in großen Städten kommt es häufiger vor, dass Fahrzeuge, die am Straßenrand oder in Wohngebieten geparkt sind, mutwillig beschädigt werden. Häufig werden Scheiben eingeschlagen oder Beulen in die Karosserie getreten. Eine besondere Form der mutwilligen Beschädigung ist in Anzünden von Fahrzeugen, die in der Folge vollkommen zerstört werden.
Der Abschluss einer Kaskoversicherung für ein Fahrzeug erfolgt auf freiwilliger Basis. Verpflichtend ist nur eine Kfz-Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Diese kommt aber nur für Schäden auf, die der Versicherte einer dritten Person fahrlässig zugefügt hat, zum Beispiel bei einem selbstverschuldeten Unfall. Hat sich der Fahrzeughalter gegen eine Kaskoversicherung entschieden, werden Schäden durch Vandalismus nicht übernommen.
Die Teilkaskoversicherung ist recht preiswert, sodass sich der Abschluss auch für ältere Fahrzeuge lohnt. Sie deckt Schäden am Fahrzeug ab, die von einer dritten Person verursacht werden. Dazu gehören Vandalismus und Diebstahl, aber auch Einbrüche in das Auto. Wildunfälle sind ebenfalls durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt. In der Vollkaskoversicherung sind alle Leistungen der Teilkasko enthalten, Zusätzlich kann der Versicherte Schäden geltend machen, die er fahrlässig an seinem eigenen Fahrzeug verursacht hat.