In der Kfz-Versicherung wird die Versicherungssumme als Deckungssumme bezeichnet. Die Versicherungssummen werden für Personen- und Sachschäden auf der einen und Vermögensschäden auf der anderen Seite festgelegt. Es handelt sich um Obergrenzen, die von der Versicherung für einen einzigen Schaden bezahlt werden.
Die Versicherungssumme für Sach- und Personenschäden liegt bei den meisten Versicherern zwischen vier und zehn Millionen Euro. Es gibt Versicherungen, die deutlich höhere Versicherungssummen anbieten, was die zu zahlende Prämie mitunter erhöht. Die Deckungssumme für Vermögensschäden liegt mit durchschnittlich 50.000 EUR deutlich niedriger. Die Summe bezieht sich auf die Leistungen, die der Versicherer für ein und denselben Unfall zahlt. Sie erscheinen sehr hoch, doch wenn schwere Personenschäden vorliegen, kann die Versicherungssumme schnell ausgeschöpft sein.
Beim Abschluss des Versicherungsvertrages sollte der Kunde auf hohe Versicherungssummen achten. Wenn er einen Unfall verursacht, bei dem die Summe ausgeschöpft wird, ist die Differenz von ihm zu zahlen. Dies kann im schlimmsten Falle zu einem wirtschaftlichen Ruin führen. Wenn der Versicherte mehrere Unfälle verursacht, gelten die Versicherungssummen für jeden einzelnen Unfall. Bevor die Versicherung Leistungen erbringt, wird grundsätzlich die Schuldfrage geklärt. Nur wenn die Schuld des Versicherten erwiesen ist, besteht von Seiten seiner Versicherung die Verpflichtung zur Erbringung von Leistungen. Gerade bei Unfällen mit mehreren Beteiligen muss die Schuldfrage nicht selten von einem Gericht geklärt werden.
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