Wegfahrsperre

Die Wegfahrsperre eines Kfz soll unbefugte Dritte daran hindern, dass ein fremdes Fahrzeug ungewünscht in Betrieb genommen wird. Sollte ein zu versicherndes Auto über eine standardisierte Wegfahrsperre verfügen, so kann dies den Versicherungsbeitrag im Autoversicherungsvergleich positiv beeinflussen.

Die Wegfahrsperre kann sowohl mechanisch als auch elektronisch zum Einsatz kommen. Die elektronische Wegfahrsperre ist laut Verordnung im § 38a StVZO seit dem 1. Januar 1998 für alle neu zugelassenen Autos in Deutschland Pflicht. Ziel der Wegfahrsperre ist es, den Autodiebstahl zu verhindern. Mit der heute üblichen Alarmanlage, wird dieses Ziel ebenfalls unterstützt. Als mechanische Wegfahrsperre sind u. a. Lenkradkrallen bzw. Lenkradschlösser bekannt, die das Lenken eines Autos, LKWs oder Motorrads blockieren sollen. Eine weitere Möglichkeit der mechanischen Wegfahrsperre ist die Sperrung bzw. Verriegelung der Gangschaltung mittels eines Bolzens.

Generell gilt, je sicherer Fahrzeuge gegen Autodiebstahl geschützt sind, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Fahrzeuge gestohlen werden. Für die Kfz-Versicherer wird somit das Risiko gemindert, im Rahmen von Vollkasko- und Teilkaskoversicherungen für den Diebstahl zu haften, sofern der Täter dies nicht tun kann. Leider werden Wegfahrsperren wie Radkrallen ebenso genutzt, um den Fahrzeughalter am Fahren seines eigenen PKW zu hindern. Stadtverwaltungen wie auch Ordnungsämter nutzen dieses Vorgehen, um Kfz-Steuern und Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten einzutreiben.

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