Werk­statt­bindung

Liegt eine Werkstattbindung vor, ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, den Schaden bei einer vorgeschriebenen Werkstatt reparieren zu lassen. Im Falle eines Unfalls kann die Versicherung der Gegenseite darauf bestehen, eine Partner-Werkstatt aufzusuchen, bei welcher der Schaden beseitigt wird.

Beim Kfz-Versicherungsvergleich kann die Option einer Werkstattbindung ausgewählt werden. Ist dies der Fall, muss der Versicherte Schäden bei der Partner-Werkstatt reparieren lassen. Der Grund, warum ein Angebot der Werkstattbindung angenommen wird, liegt bei den Rabatten. Versicherungen locken mit bis zu 15 Prozent Rabatt, wenn eine Versicherung mit Werkstattbindung abgeschlossen wird. Kommt es allerdings zu einem Verstoß gegen die Werkstattbindung, drohen Vertragsstrafen, welche die Erhöhung der Selbstbeteiligung beinhalten. Schlimmsten Falls muss der Differenzbetrag der Rabatte an die Versicherung zurückgezahlt werden.

Bei einem Neuwagen kann sich die Werkstattbindung negativ auswirken. Handelt es sich bei der Partner Werkstatt um keine Vertragswerkstatt, kann im schlimmsten Fall die Garantie des Herstellers erlöschen. Für den Halter kann dies zu enormen finanziellen Konsequenzen führen. Aus diesem Grund ist die Wahl einer Werkstattbindung bei einem Neuwagen für die Laufzeit der Garantie abzuraten.

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