Wertminderung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung kennt zwei Formen der Wertminderung. Unterschieden wird zwischen der technischen und der merkantilen Wertminderung. Kommt es nach einem Unfall zu einem Sachschaden an einem Fahrzeug, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers den Schaden. Bei neueren Fahrzeugen wird der Schaden in einer Fachwerkstatt behoben. Nicht immer ist es möglich, das Fahrzeug in seinem originalen Zustand wiederherzustellen. Der Besitzer kann in diesem Fall eine Wertminderung geltend machen, die ein Gutachter bestätigt. Die Minderung wird von der Versicherung als Geldwert erstattet.

Viele Schäden, die eine Wertminderung zur Folge haben, werden erst nach Ablauf von Monaten oder Jahren entdeckt. Wenn sich die Wertminderung beim Wiederverkauf des Fahrzeugs negativ auswirkt, handelt es sich um die merkantile Form. Der Geschädigte kann den finanziellen Schaden bei der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners geltend machen. Wird der Schaden anerkannt, erfolgt die Zahlung einer Entschädigung als Geldleistung.

Auch eine technische Wertminderung wird als Geldleistung erstattet. Hierbei handelt es sich um Funktionen am Fahrzeug, die nach der Reparatur nicht mehr genutzt werden können. Diese Funktionen betreffen die Sonderausstattung und beeinträchtigen die Sicherheit des Fahrzeugs nicht. Auch in diesem Fall kann eine Wertminderung über einen Sachverständigten geltend gemacht werden.

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