Ein Wohnmobil benötigt für den Betrieb eine Straßenzulassung. Aus dieser polizeilichen Zulassung ergibt sich die Pflicht, für das Fahrzeug eine Kfz-Haftpflicht abzuschließen. Wenn es der Kunde wünscht, kann diese Versicherung durch eine Kaskoversicherung ergänzt werden. Die Wohnmobilversicherung übernimmt Schäden, die der Fahrzeugführer bei der Verursachung eines Unfalls anderen Verkehrsteilnehmern zufügt. Dabei gilt als wichtiges Kriterium, dass der Schaden fahrlässig und nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde. Bei einem nachgewiesenen Vorsatz darf die Versicherung die Zahlung des Schadens verweigern. Bei Ergänzung der Haftpflicht durch eine Teilkaskoversicherung ist das Wohnmobil gegen Diebstahl, Sturmschäden und Wildunfälle abgesichert. Auch Schäden durch Vandalismus oder Einbruch werden übernommen. Die Vollkaskoversicherung springt ein, wenn nach einem selbst verursachten Unfall der eigene Schaden ersetzt werden soll.
Wird ein Wohnmobil nur in der warmen Jahreszeit genutzt, ist ein Saisonkennzeichen die richtige Wahl. Die Wohnmobilversicherung und die Kfz-Steuern werden nur für die zugelassenen Monate berechnet. In den anderen Monaten darf das Fahrzeug auf der Straße nicht bewegt werden. Auch das Abstellen auf einer öffentlichen Straße ist unzulässig. Im Gegenzug profitiert der Fahrzeughalter bei einer deutlichen Ersparnis bei den Kfz-Steuern und den Versicherungskosten. Das Saisonkennzeichen ist sinnvoll, wenn bei der Zulassung Sicherheit besteht, dass das Wohnmobil in den Wintermonaten nicht benutzt wird.