Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben über die Ausgestaltung eines Autokaufvertrages für ein Fahrzeug. Das bedeutet, dass Kaufverträge für KFZ auch mündlich geschlossen werden können. Bestehen Sie allerdings immer auf einen schriftlichen Autokaufvertrag, um alle Elemente klar und präzise definieren zu können und bei Streitigkeiten rechtlich zulässige Dokumente zu besitzen. Ein Autokaufvertrag dient somit der Absicherung beider Seiten bei einem Fahrzeugverkauf.
Welche Punkte gehören in den Kaufvertrag?
Ein umfassender Autokaufvertrag sollte alle wichtigen Punkte umfassen. Dazu gehören die Daten von Verkäufer und Käufer und natürlich das Datum des Autokaufes. Darüber hinaus sollte das Fahrzeug im Kaufvertrag genau definiert werden. Dazu gehören die Fahrzeug-Nr., die Kilometerleistung des Fahrzeuges, bekannte Schäden und Mängel und das Datum der nächsten Hauptuntersuchung. Eine Belehrung zum Widerrufsrecht ist unnötig, da dieses nur dann gilt, wenn das Fahrzeug von einem Händler gekauft wird und der Kauf als Fernabsatzgeschäft zu bewerten ist. Auch die Gewährleistung kann und darf nicht durch den Vertrag ausgeschlossen werden. Dies hat der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen: VIII ZR 26/14) in höchster Instanz entschieden.
Der Autokaufvertrag: Muster und Vorlagen
Wenn Sie einen KFZ-Kaufvertrag benötigen, können Sie sich entweder auf die verschiedenen Vorlagen beziehen oder den Kaufvertrag selber formulieren. Hierbei sollten Sie allerdings einige gängige Formulierungen verwenden, welche Ihnen bei der Absicherung helfen. Darunter fallen unter anderem:
- Der Käufer verpflichtet sich den Kaufpreis bis zum genannten Fälligkeitstermin in voller Höhe zu zahlen.
- Der Käufer verpflichtet sich, das Fahrzeug bis zum Datum X oder spätestens nach einer Woche umzumelden.
- Der Käufer stimmt zu, dass das Fahrzeug bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers bleibt.
- Der Verkäufer garantiert, dass das Fahrzeug mit allem Zubehör und der verkauften Zusatzausstattung sein unbeschränktes Eigentum ist.
- Der Wagen ist unfallfrei und kein Unfallwagen. (sofern zutreffend)
Autokaufvertrag von privat: Hinweise beim Kauf von Gebrauchtwagen
Wenn Sie ein Kraftfahrzeug von einem privaten Verkäufer erwerben, so müssen Sie besonders vorsichtig sein und das Fahrzeug im Vorfeld genau überprüfen. Denn bei Privatverkäufen gibt es weder eine Gewährleistungspflicht noch eine Garantie. Allerdings gibt es hier eine klare Einschränkung. Denn auch Privatpersonen können die Gewährleistung nicht vollständig ausschließen. Für die grob fahrlässige Verletzung von Verkäufer-Pflichten, welche Schadensersatzansprüche des Käufers nach sich ziehen und Verletzungen von Gesundheit, Leben und Körper betreffen, dürfen die Ansprüche nicht durch den KFZ-Kaufvertrag ausgeschlossen werden. Dennoch sollten Sie beim Kauf eines Gebrauchtwagens von einem privaten Verkäufer das Fahrzeug genau prüfen und alle gefundenen Mängel und Vorschäden in den Autokaufvertrag aufnehmen lassen.