Wie verhält es sich bei einer Autoreparatur mit der Versicherung? Im täglichen Straßenverkehr kann eine kleine Unachtsamkeit schnell zur Beschädigung eines anderen Fahrzeuges führen. Bei einem Auffahrunfall wird die Stoßstange des vorausfahrenden Fahrzeuges beschädigt oder bei der Ausfahrt aus einer Parklücke kommt es zu einem Zusammenstoß mit dem Auto eines anderen Verkehrsteilnehmers. Glücklicherweise kommt es häufig nicht zu Totalschäden oder schweren Beschädigungen, welche die Fahrtüchtigkeit des Fahrzeuges einschränken. Meist handelt es sich um geringere Blechschäden oder sogar nur Kratzer in der Lackierung. In diesen Fällen fragen sich viele Geschädigte, ob die gegnerische Versicherung in jedem Fall die Autoreparatur verlangt.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zahlt die Kosten der Autoreparatur für die vom Versicherungsnehmer verursachten Schäden. Wenn die Schäden die Sicherheit im Straßenverkehr oder die Fahrtauglichkeit des Fahrzeuges einschränken oder gefährden, ist eine Autoreparatur erforderlich. In der Praxis kommt es jedoch häufig vor, dass ein Geschädigter kleinere Schäden wie Beulen oder Kratzer einfach hinnimmt oder diese selbst reparieren möchte. Generell kann von der Versicherung auch die Auszahlung einer geldwerten Entschädigung eingefordert werden.
In diesen Fällen kann die Versicherung eine fiktive Schadenersatzabrechnung vornehmen, die auf einem Gutachten eines Kfz-Sachverständigen beruht. Bei kleineren Schäden genügt häufig auch ein Kostenvoranschlag einer Autoreparaturwerkstatt. Da hier jedoch keine Zahlung für wirklich erbrachte Leistungen erfolgt, stellt der Gesetzgeber das Versicherungsunternehmen von der Auszahlung der Umsatzsteuer frei, da diese hier nicht anfällt (siehe auch § 249 BGB). Somit erhält der Geschädigte auch eine entsprechend geringere Auszahlung.
Welche Kosten können entstehen?
Neben den reinen Kosten für die Autoreparatur zahlt die Versicherung auch weitere Posten, die mit dem Schaden in Zusammenhang stehen. Wenn das Auto einige Tage in der Werkstatt steht oder der Lackschaden in einer Autolackiererei behoben wird, kann der Geschädigte sein Fahrzeug in dieser Zeit nicht nutzen und hat Anspruch auf einen Mietwagen. Wenn dieses Recht nicht in Anspruch genommen wird, kann alternativ auch ein Nutzungsausfall geltend gemacht werden. In diesem Fall errechnet das Versicherungsunternehmen die fiktiven Kosten, die für die Nutzung eines Mietwagens entstanden wären, der einem Fahrzeug der nächstniedrigen Fahrzeugklasse des beschädigten Autos entspricht.
Neben den eigentlichen Reparaturkosten übernimmt die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung in der Regel beispielsweise auch folgende Kosten:
- Personenschäden (Kosten für ärztliche Behandlung, etc.)
- Kosten für Mietwagen oder Nutzungsausfall
- Ausgleich für Wertverlust des Fahrzeugs
- Gutachterkosten
- Gebühr für Kostenvoranschlag der Werkstatt
Kostenübernahme durch die Autoversicherung
Damit ein Schaden reibungslos von der Autoversicherung abgewickelt und die erforderlichen Autoreparaturen zeitnah durchgeführt werden können, sind bestimmte Voraussetzungen erforderlich. Idealerweise sollte am Schadenort ein Unfallbericht erstellt werden, in dem alle Angaben wahrheitsgemäß erfasst werden. Der Versicherungsnehmer ist zur schnellstmöglichen Meldung des Schadens an das Versicherungsunternehmen verpflichtet, die spätestens eine Woche nach dem Schaden erfolgt sein sollte.
Wenn der Versicherungsnehmer grob fahrlässig handelt und einen Schaden verursacht, kann dies zu Problemen bei der Regulierung führen. Dazu können beispielsweise Fahrerflucht, die Autofahrt unter Alkoholeinfluss oder Missachtung von Verkehrsregeln wie das Überfahren einer roten Ampel zählen. In diesen Fällen kann die Versicherung die Zahlung einer vertraglich festgelegten Selbstbeteiligung oder im schlimmsten Fall sogar eine Strafzahlung bis zu 5.000 Euro fordern. Für den Geschädigten hat dies jedoch keine Auswirkungen, da dieser in jedem Fall das Recht auf Schadenersatz hat.
Prüfen Sie ggf. Ihre Versicherungsunterlagen ob Sie einen Versicherungstarif mit Werkstattbindung abgeschlossen haben. Mehr zum Thema Werkstattbindung hier.
Autoreparaturkosten Vergleich im Internet
Da die Kosten einer Autoreparatur je nach Werkstatt deutlich variieren können, ist in der Regel ein Autoreparaturkosten Vergleich mehrerer Angebote empfehlenswert, damit es nicht zu Problemen mit der gegnerischen Versicherung kommt. Hier kann der kostenlose Vergleich im Internet durchaus sinnvoll sein. Einige Vergleichsseiten haben sich auf die Werkstattsuche und den unabhängigen Preisvergleich spezialisiert.
Wann ist die Autoreparatur steuerlich absetzbar?
Selbstständige können die Kosten bei geschäftlich genutzten Fahrzeugen als Betriebskosten absetzen, auch Arbeitnehmer können die Kosten geltend machen, wenn das Privatfahrzeug geschäftlich genutzt wird. Übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten für die Reparatur, ist eine Absetzbarkeit nicht möglich.