Die gesetzliche Schadenersatzpflicht des Versicherungsnehmers, welche durch den Gebrauch und den Besitz eines Fahrzeuges entsteht, wird durch die Haftpflichtversicherung übernommen. Sie umfasst Personen-, Vermögens- und Sachschäden. Der Versicherungsschutz beinhaltet Folgendes:
- Prüfung der Haftungsfrage
- Befriedigung berechtigter Ansprüche
- Abwehr unberechtigter Ansprüche
- Übernahme zivilrechtlicher Ansprüche
- Führung eines Rechtsstreits im Namen des Versicherungsnehmers, aber auf Kosten der Versicherungsgesellschaft
Die Versicherungsgesellschaft prüft zuerst, ob Sie haftbar gemacht werden können für das Schadenereignis und übernimmt die Regulierung dieses Schadens. Auf der anderen Seite wehrt sie auch unberechtigte Ansprüche eines Geschädigten ab. Sobald die Regulierung, um die Sie sich nicht zu kümmern brauchen, abgeschlossen ist, teilt Ihnen der Versicherer die Aufwendungen für den Schadenfall mit. Laut Tarifbestimmungen für die Kraftfahrzeugversicherung haben Sie daraufhin ein halbes Jahr Zeit, die Regulierungskosten dem Versicherer zurückzuerstatten und somit eine Belastung des Schadenfreiheitsrabatts im nächsten Kalenderjahr zu vermeiden.
Die gesetzliche Schadenersatzpflicht des Versicherungsnehmers, welche durch den Gebrauch und den Besitz eines Fahrzeuges entsteht, wird durch die Haftpflichtversicherung übernommen. Sie umfasst Personen-, Vermögens- und Sachschäden. Der Versicherungsschutz beinhaltet Folgendes:
- Prüfung der Haftungsfrage
- Befriedigung berechtigter Ansprüche
- Abwehr unberechtigter Ansprüche
- Übernahme zivilrechtlicher Ansprüche
- Führung eines Rechtsstreits im Namen des Versicherungsnehmers, aber auf Kosten der Versicherungsgesellschaft
Die Versicherungsgesellschaft prüft zuerst, ob Sie haftbar gemacht werden können für das Schadenereignis und übernimmt die Regulierung dieses Schadens. Auf der anderen Seite wehrt sie auch unberechtigte Ansprüche eines Geschädigten ab. Sobald die Regulierung, um die Sie sich nicht zu kümmern brauchen, abgeschlossen ist, teilt Ihnen der Versicherer die Aufwendungen für den Schadenfall mit. Laut Tarifbestimmungen für die Kraftfahrzeugversicherung haben Sie daraufhin ein halbes Jahr Zeit, die Regulierungskosten dem Versicherer zurückzuerstatten und somit eine Belastung des Schadenfreiheitsrabatts im nächsten Kalenderjahr zu vermeiden.