Der Führerschein ist heute beinahe unverzichtbar: insbesondere im Arbeitsleben verlangen viele Unternehmen eine gültige Fahrerlaubnis, damit der Mitarbeiter auch flexibel eingesetzt werden kann. Wurde keine Prüfung absolviert, dürfen sämtliche Fahrzeuge nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden - egal, ob es sich um ein Auto, Motorrad, Mofa, Bus, Traktor oder LKW handelt. Vor dem Erwerb des Führerscheins sollten allerdings einige Dinge beachtet werden.
Voraussetzungen zum Erwerb des Führerscheines: Mindestalter
Zunächst einmal müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, damit sich der Führerschein erwerben lässt. Jede Führerscheinklasse erfordert ein bestimmtes Mindestalter: Die Klassen AM und A1 zum Fahren von Rollern und Mopeds bis zum einem Hubraum von 50 bzw. 125 cm² stehen erst für 16-jährige zur Verfügung. Beim PKW sind es mindestens 18 Jahre, für Krafträder ohne Leistungsbeschränkung sind es gar 24 Jahre. Auch wer am gewerblichen Güterkraftverkehr teilnimmt, also z.B. einen Lkw für eine Spedition lenkt, muss mindestens 21 Jahre alt sein. Der Gesetzgeber möchte damit sicherstellen, dass sich die Person auch charakterlich eignet.
Sonderfall begleitetes Fahren
Eine Ausnahme ist das sogenannte begleitete Fahren ab 17. Auch 17-jährige können seit einiger Zeit einen Führerschein der Klasse B erwerben, dürfen dann aber nur im Inland fahren. Außerdem ist ein Beifahrer Voraussetzung, der mindestens 30 Jahre alt ist und fünf Jahre Fahrpraxis ohne Unfall nachweisen kann. Eine solche Begleitpersonen wird dann in die Führerscheinpapiere eingetragen. Zu den weiteren Voraussetzungen gehört ein Wohnsitz in Deutschland sowie ein erfolgreich bestandener Sehtest. Außerdem muss eine Teilnahme am Erste-Hilfe-Kurs bescheinigt werden. Danach lässt sich die Ausstellung eines Führerscheins sogar schon sechs Monate vor dem Erreichen des 18. Lebensjahres beantragen.
Führerscheinkosten: Einhaltung der Pflichtstunden
Um zur Führerscheinprüfung zugelassen zu werden, muss eine bestimmte Anzahl von Pflichtstunden hinter dem Lenkrad nachgewiesen werden. Konkret werden bei der Führerscheinklasse B drei Stunden Überlandfahrt, drei Stunden Nachtfahrt sowie vier Stunden Autobahnfahrt verlangt. Zudem müssen mindestens zwölf Theoriestunden abgeleistet werden, in denen Kenntnisse über Verkehrssicherheit und die Straßenverkehrsordnung vermittelt werden. Bei diesen Pflichtstunden handelt es sich jeweils um Doppelstunden mit einer Länge von 90 Minuten. Die Kosten für den Führerschein setzen sich also aus den Gebühren für die Anmeldung, die Fahrprüfung, sowie mindestens die Anzahl der gesetzlich vorgeschriebenen Fahr- und Theoriestunden zusammen. Die Grundgebühr für die Anmeldung zur Theorie beträgt dabei etwa 80 Euro, die Kosten für die Praxisprüfung liegen bei ca. 85 Euro. Jede Fahrstunde schlägt mit knapp 30 Euro zu Buche, wobei Sonderfahrten teurer sind. Zu diesen Sonderfahrten zählt also beispielsweise die Nachtfahrt oder das Fahren auf der Autobahn.
Was kostet ein Führerschein?
Zu den Kosten, welche die Fahrschule erhebt, kommen noch die Prüfgebühren, welche insgesamt noch einmal etwa 150 Euro betragen. Der Erste-Hilfe-Kurs kann mit rund 20 Euro kalkuliert werden. Die Kosten für Passbilder und den Sehtest fallen kaum ins Gewicht. Insgesamt addieren sich auf diese Weise Kosten in Höhe von mindestens 1.500 Euro. Noch nicht einkalkuliert ist allerdings die Tatsache, dass die meisten Fahrschüler eine größere Fahrpraxis benötigen, bis sie die Prüfung auch problemlos bestehen können. Wann ein Prüfling bereit für die abschließende Prüfung ist, wird übrigens nach Ermessen des Fahrlehrers festgelegt. Prinzipiell kann der Fahrschüler auch verlangen, die Prüfung vorher zu absolvieren - ratsam ist dies allerdings nicht. Wer aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung auf ein behindertengerechtes Fahrzeug angewiesen ist, findet auch hier eine passende Fahrschule. Beachtet werden sollte aber, dass nicht jede Fahrschule über ein solches Fahrzeug verfügt. Generell ist es ratsam, die Angebote der Fahrschulen bereits im Vorfeld miteinander zu vergleichen. Denn auch wenn sich die Leistungen häufig ähneln, gibt es hinsichtlich der Kosten für die Fahrstunde durchaus Unterschiede.
EU-Führerschein ist international gültig
Prinzipiell handelt es sich um einen EU-Führerschein, der auch innerhalb der gesamten Europäischen Union akzeptiert wird. Außerhalb Europas kann es hingegen notwendig werden, einen internationalen Führerschein vorzeigen zu können, um ein Kraftfahrzeug zu bewegen. Dieser internationale Führerschein stellt im Grunde eine Übersetzung des EU-Führerscheins in verschiedene Sprachen dar und kann bei der zuständigen Führerscheinstelle beantragt werden. Die Führerscheinstelle ist vor allem für die Ausstellung der Fahrerlaubnis verantwortlich.
Fahrerlaubnis verloren, was nun?
Auch wenn einmal ein Ersatzführerschein erstellt werden muss, beispielsweise weil die alte Fahrerlaubnis verloren gegangen ist, steht die Führerscheinstelle bereit. Sollten sich einmal Fragen ergeben oder sich die Personendaten ändern (Beispielsweise nach einer Heirat) ist die Führerscheinstelle ebenso der richtige Ansprechpartner. Ist der alte Führerschein verloren gegangen oder gestohlen worden, verlangt die Führerscheinstelle vor der Neuausstellung eines solchen Dokuments womöglich noch eine eidesstattliche Erklärung. Damit wird sichergestellt, dass der alte Führerschein tatsächlich nur verloren gegangen ist und nicht beispielsweise im Ausland eingezogen wurde. Für die Übergangszeit, bis das neue Dokument vorliegt, kann die Express-Ausstellung beantragt werden. Die Kosten fallen allerdings deutlich höher aus. Je nach Führerscheinstelle muss dann mit dreistelligen Beträgen gerechnet werden. Auch wenn der Führerschein aufgrund von Drogenkonsum oder dem Erreichen der Maximalpunktzahl von acht Punkten in Flensburg erreicht wird, geschieht dies zumeist über die Führerscheinstelle.
Führerschein auf Probe
Wurde die Führerscheinprüfung erfolgreich absolviert, wird der Führerschein zunächst zur Probe ausgegeben. Die Probezeit dauert zwei Jahre, kann aber auf vier Jahre verlängert werden. Dies ist der Fall, wenn gegen das absolute Alkoholverbot für Fahranfänger verstoßen wird. Außerdem führen zwei sogenannte B-Delikte oder ein A-Delikt zu einer Verlängerung der Probezeit. Ein B-Delikt ist beispielsweise eine nicht korrekt abgesicherte Unfallstelle, ein A-Delikt Unfallflucht oder Nötigung. Außerdem wird dann eine Nachschulung verlangt, der Fahranfänger muss dann also noch weitere Fahrstunden nehmen.
Hinweise zur Kfz-Versicherung für Fahranfänger
Nach dem erfolgreichen Erwerb der Fahrerlaubnis stellt sich natürlich auch die Frage nach dem ersten eigenen Fahrzeug und der notwendigen Versicherung. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass die Kfz-Versicherung für Fahranfänger besonders teuer ist. Zum einen ist die Gruppe der Fahranfänger besonders unfallträchtig, zum anderen kann noch kein Schadensfreiheitsrabatt in Anspruch genommen werden. Damit die Kosten für die Versicherung trotzdem gering ausfallen, sollte vor dem Vertragsabschluss ein umfangreicher Versicherungsvergleich durchgeführt werden.