Eine Insassenunfallversicherung ist in der Regel nicht wirklich notwendig, denn sie bietet nur im Zusammenhang mit einem Unfall des versicherten Fahrzeuges Schutz. Weitaus besser ist der Abschluss einer normalen Unfallversicherung, denn sie bietet in allen Lebensbereichen jederzeit Schutz. Eine Insassenunfallversicherung bietet einen zusätzlichen Schutz für Fahrzeuginsassen. Sie ist eine reine Summenversicherung, was bedeutet, dass der Versicherer die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme, unabhängig von der Verschuldensfrage, erbringt. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Unfall in direktem Zusammenhang mit den Benutzen, Lenken, Behandeln, dem Be- und Entladen sowie dem Abstellen des Fahrzeugs steht.
Mitversicherung berechtiger Insassen
Mitversichert sind auch Unfälle, die beim Ein- bzw. Aussteigen passiert sind. Der Versicherungsschutz umfasst all die Personen, die berechtige Insassen im Fahrzeug sind. Unberechtigte Fahrer, wie z. B. ein Dieb, sind nicht mitversichert. Der Tod von Insassen, Invalidität, ein Tagegeld sowie ein Krankenhaustagegeld können versichert werden. Sollte der Tod eines Insassen innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eintreten oder eine Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit eintreten, leistet die Versicherungsgesellschaft ebenfalls die vereinbarte Versicherungssumme.
Gewährung von Tagegeld
Tagegeld wird für die Dauer der ärztlichen Behandlung, längstens aber für ein Jahr, gezahlt, wenn nach dem Unfall eine Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit eines Insassen zurückbleibt. Krankenhaustagegeld wird für jeden Kalendertag von der Versicherungsgesellschaft gezahlt (längstens für zwei Jahre), an dem sich der Insasse in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befindet.