Um ein neu erworbenes Auto im öffentlichen Straßenverkehr bewegen zu dürfen, braucht es die amtliche Kfz-Anmeldung. Diese erfolgt bei der örtlichen Zulassungsstelle. Sie befindet sich je nach Wohnort im Landratsamt, den Bürgerbüros oder in extra hierfür eingerichteten Behörden. Handelt es sich bei dem Fahrzeug um einen Neuwagen oder um ein aktuell stillgelegtes Auto, muss es neu angemeldet werden.
Der Halter hat die Wahl: Möchte er ganz normal sein Kfz anmelden oder benötigt er nur eine kurzzeitige Zulassung? Letztere ist zum Beispiel möglich, wenn ein Fahrzeug nur an einen anderen Ort überführt oder nur für eine Saison zugelassen werden soll. Dies ist häufig bei Cabriolets und Oldtimern der Fall. Kurzzeitige Anmeldungen sind allerdings eher die Ausnahme, meistens ist eine dauerhafte Zulassung gewünscht.
Welche Unterlagen werden zur Kfz-Anmeldung benötigt?
Für die Kfz-Anmeldung sind verschiedene Dokumente mitzubringen. Damit der Weg zur Behörde nicht umsonst ist, ist es ratsam, sich eine Checkliste anzulegen. Fahrzeugbesitzer, die ein neues Kfz anmelden möchten, brauchen hierfür:
- Personalausweis (oder Reisepass)
- Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
- elektronische Versicherungsbestätigung
- unterschriebene Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Bei Neuwagen, die aus einem EU-Land importiert wurden, ist zudem noch die sogenannte COC-Bescheinigung vorzulegen. Unternehmen, die ein Kfz anmelden und als Firmenfahrzeug nutzen möchten, benötigen darüber hinaus einen Handelsregisterauszug oder die Gewerbeanmeldung. Handelt es sich bei der Anmeldung um die Wiederzulassung eines aktuell außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs, ist außerdem vorzulegen:
- Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
- Bericht der letzten Hauptuntersuchung
Für die Zulassung mit Kurzzeitkennzeichen reichen folgende Dokumente aus:
- Personalausweis (oder Reisepass)
- elektronische Versicherungsbestätigung
- bei Firmenfahrzeugen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
Was kostet es, wenn ich mein Kfz anmelden möchte?
Die Gebühren für eine Kfz-Anmeldung sind nicht bundeseinheitlich geregelt. Das heißt, dass sie in den Städten und Gemeinden unterschiedlich hoch sind und sich auch jederzeit ändern können. Als Richtwert können jedoch die Durchschnittspreise der Städte und Gemeinden dienen:
- Zulassung eines Neufahrzeugs: ca. 28 Euro
- erneute Zulassung eines vorübergehend abgemeldeten Fahrzeugs (durch den gleichen Halter): ca. 13 Euro
- Zulassung mit Kurzzeitkennzeichen: ca. 11 Euro
- Zuteilung Saisonkennzeichen für ein bereits zugelassenes Fahrzeug: ca. 28 Euro
Es können weitere Gebühren hinzukommen, wenn zusätzliche Dienstleistungen gewünscht sind, wie zum Beispiel die Vorabreservierung oder die Ausstellung des Wunschkennzeichens.
Vollmacht zur Anmeldung
Es ist möglich, eine andere Person zu beauftragen, bei der Behörde das Kfz anmelden zu lassen. Hierzu bedarf es allerdings einer schriftlichen Vollmacht, die folgende Angaben enthalten muss:
- Vorname, Name und Anschrift des Vollmachtgebers
- Vornahme, Name und Anschrift des Bevollmächtigten
- Fahrzeughersteller und -typ
- amtliches Kennzeichen und/oder Fahrzeug-Ident-Nr.
Außerdem hat sich der Bevollmächtigte auszuweisen und alle erforderlichen Dokumente (siehe oben) vorzulegen - einschließlich der Ausweispapiere des Vollmachtgebers. Auch die zuständigen Zulassungsstellen bieten entsprechende Formulare an.