Ratgeber

Kfz-Kennzeichen Ratgeber

Alle motorisierten Fahrzeuge und deren Anhänger, die auf deutschen öffentlichen Straßen gefahren werden, benötigen für die Zulassung durch eine Zulassungsbehörde ein amtliches Kfz-Kennzeichen. Eine Kennzeichenpflicht besteht generell für jedes Fahrzeug, das auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen wird. Selbst Fahrzeuge, für die keine amtliche Zulassung, aber eine Betriebserlaubnis erforderlich ist (z. B. Leichtkrafträder wie Mofas, Anhänger für Sportzwecke, selbstfahrende Arbeitsmaschinen), brauchen ein eigenes amtliches Nummernschild.

In Deutschland sind die Kfz-Zulassungsbehörden für die Zuteilung der amtlichen Nummernschilder zuständig, die alle Unterscheidungsmerkmale im Sinne der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) aufweisen. Zusammen mit der Zulassungsbescheinigung dienen Kfz-Kennzeichen für alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge als Zulassungsnachweis für den öffentlichen Straßenverkehr. Das Autokennzeichen ist dem Fahrzeug und nicht dem Halter zugeordnet und geht bei einem möglichen Verkauf mit dem Fahrzeug auf den neuen Halter über. Ein Kennzeichenwechsel erfolgt erst dann, wenn das Fahrzeug vor dem Verkauf vom Verkäufer abgemeldet und anschließend vom Käufer mit neuen Kennzeichen angemeldet wird.

Seit Januar 2015 ist der Fahrzeughalter nach einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk nicht mehr verpflichtet, sein Fahrzeug mit einem neuen Autokennzeichen auszustatten. Zwar ist die Ummeldung des Fahrzeuges erforderlich, das Fahrzeug kann jedoch weiterhin mit dem alten Kfz-Kennzeichen gefahren werden. Erfolgt keine Ummeldung des Fahrzeugs, wird eine Geldstrafe bis zu 100 Euro verhängt.

Wie sind Autokennzeichen aufgebaut?

Innerhalb Deutschlands ist der Aufbau des Autokennzeichens genau vorgeschrieben:

  • EU-Länderkennung "D",
  • Unterscheidungszeichen für Stadt oder Landkreis,
  • Prüfplakette und Siegel der zuständigen Zulassungsbehörde,
  • Erkennungsnummer (Buchstaben- und Zahlenkombination).

Gemäß § 10 Abs. 1 FZV ist die weiße Fläche des Kfz-Kennzeichens mit den schwarzen Buchstaben und dem EU-Zeichen durch einen schwarzen Rahmen zu begrenzen. Die internationale Länderkennung ist im Autokennzeichen integriert und ersetzt bei Reisen innerhalb der EU das frühere ovale Länderkennzeichen. Das Unterscheidungszeichen für Städte oder Landkreise besteht zur eindeutigen Zuordnung der Zulassungsbezirke aus max. drei Buchstaben. Größere Städte werden häufig mit dem jeweiligen Anfangsbuchstaben (B für Berlin, M für München, W für Wuppertal etc.) geführt. Ehemalige Hansestädte sind meist daran zu erkennen, dass das Unterscheidungszeichen mit H beginnt (z. B. HH für Hansestadt Hamburg, HL für Hansestadt Lübeck). Zwischen dem Unterscheidungszeichen und der Erkennungsnummer sind anstelle des früheren Bindestrichs die Prüfplakette und das Siegel der Zulassungsbehörde angebracht.

Das deutsche Kfz-Kennzeichen ist wie folgt aufgebaut:

  • max. drei Buchstaben stehen am Anfang des Kfz-Kennzeichens für die Stadt oder den Landkreis, wo das Fahrzeug gemeldet ist,
  • max. zwei Buchstaben (ohne Ä, Ö, Ü) und max. vier Ziffern ohne Führungsnull bilden das Erkennungszeichen.

Das Kfz-Kennzeichen darf insgesamt aus max. acht Zeichen bestehen, bei Saisonkennzeichen sind es max. sieben Zeichen. Nummernschilder, die nach dem Unterscheidungszeichen weniger als insgesamt vier Buchstaben und Ziffern haben, werden häufig nur für Fahrzeuge ausgestellt, die aus baulichen Gründen kein größeres Kfz-Kennzeichen führen können (z. B. Krafträder). In Deutschland sind alle Kfz-Kennzeichen hinsichtlich Format, Schrift, Farbe und Reflexion in der FVZ geregelt und durch die DIN 74069 vereinheitlicht. Gemäß der Anlage 4 FVZ sind folgende Maße vorgeschrieben:

  • einzeilige Kennzeichen: max. 520 mm breit, 110 mm hoch,
  • zweizeilige Kennzeichen: max. 340 mm breit (bei zwei-/dreirädrigen Fahrzeugen 280 mm), 200 mm hoch,
  • Kraftradkennzeichen: 180-220 mm breit, 200 mm hoch,
  • verkleinerte, zweizeilige Kennzeichen: max. 255 mm breit, 130 mm hoch.

Die Bundesanstalt für Straßenwesen hat für amtliche Nummernschilder die FE-Schrift vorgeschrieben. Die Schrift ist nicht proportional, wodurch alle Zeichen gleich breit sind:

  • Variante Mittel- und Engschrift: Schrifthöhe jeweils 75 mm,
  • verkleinerte Mittelschrift: Schrifthöhe 49 mm.

Die verkleinerte Mittelschrift wird nur für zweizeilige Auto- und Kraftradkennzeichen verwendet, während die Engschrift erst bei acht Zeichen eingesetzt wird. Gemäß § 8 FZV dürfen keine Kürzel mit Buchstabenkombinationen wie z. B. KZ, SA, SS, HJ oder NS sowie bestimmte anstößige Buchstabenkombinationen für Kfz-Kennzeichen herausgegeben werden. Auch die Vergabe von Zahlenkombinationen wie z. B. 8818, 1888 oder 888 kann von der Zulassungsbehörde verweigert werden.

Wo kann ich mein Nummernschild kaufen?

In vielen Fällen können die amtlichen Nummernschilder in unmittelbarer Nähe der Zulassungsbehörde in einem Schilder-Shop erstellt und gekauft werden. Voraussetzung ist, dass das Autokennzeichen bereits z. B. als Wunschkennzeichen reserviert oder von der Zulassungsbehörde zugeteilt wurde. Eine Kfz-Versicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und muss in Form einer elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) nachgewiesen werden. Ohne sie darf ein motorisiertes Fahrzeug grundsätzlich nicht auf öffentlichen Straßen fahren. Alternativ kann das Nummernschild online bestellt werden. Online-Shops bieten nicht nur den Service, dass sie die Nummernschilder bereits für wenig Geld kurzfristig herstellen und per Post zusenden, sie sind in der Regel auch günstiger und ersparen Wartezeiten. Der Fahrzeughalter braucht nur noch mit den Nummernschildern zur zuständigen Zulassungsbehörde zu gehen, um bei der Anmeldung die Prüfplakette und das Siegel anbringen zu lassen.

Was kosten Kfz-Kennzeichen?

Gemäß Anlage 2 Nummer 221.1 GebOSt (Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr) werden für die Zulassung oder Änderung eines Kennzeichens Gebühren in Höhe von 27,00 Euro berechnet. Die Gebühr ist erst bei der Anmeldung des Fahrzeugs zu zahlen. Hinzu kommen Kosten, die für die Herstellung des Nummernschildes entstehen. Die Kosten werden von den jeweiligen Schilderherstellern individuell festgelegt. Autokennzeichen sind im Internet bei Online-Shops in der Regel günstiger und bereits für ein paar Euro zu bekommen.

Autokennzeichen suchen und reservieren

Jeder Fahrzeughalter kann sich ein Autokennzeichen seiner Wahl auszusuchen, sofern dieses noch frei und nicht vergeben ist. Die Zuteilung erfolgt über die zuständige Zulassungsbehörde. Über verschiedene Internetportale lässt sich eine mögliche Vergabe des Wunschkennzeichens innerhalb von wenigen Minuten prüfen, damit das gewünschte Nummernschild über das Internetportal bei der zuständigen Zulassungsbehörde reserviert werden kann. Die Reservierung ist auszudrucken und bei der Anmeldung bei der Zulassungsbehörde vorzulegen. Kurze Kennzeichenkombinationen sind nur direkt über die Zulassungsbehörden zu bekommen. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass diese für Fahrzeuge vorgesehen sind, die bauartenbedingt für größere Kennzeichen keinen Platz haben (z. B. Motorräder).

Abgrenzung von Kennzeichenarten

Saisonkennzeichen werden für Fahrzeuge (z. B. Wohnmobile, Motorräder, Cabriolets) verwendet, die witterungsbedingt zwischen 2 und 11 Monate genutzt werden. Der erste und letzte Gültigkeitsmonat wird hinter der Erkennungsnummer angegeben.

Als Überführungskennzeichen werden sowohl Ausfuhr- wie Kurzzeitkennzeichen bezeichnet. Das Kurzzeitkennzeichen ist nur für kurzfristige Überführungsfahrten bis zu 5 Tagen innerhalb der EU gedacht, während das Ausfuhrkennzeichen auch der Überführung ins Nicht-EU-Ausland dient und mindestens 15 Tage gültig ist. Die Gültigkeitsdauer wird jeweils am rechten Schilderrand in einem gelben bzw. roten Streifen angegeben.

Länderkennzeichen sind Abkürzungen für Staatsbezeichnungen, die jedes Land individuell mit alphabetischen Abkürzungen kennzeichnet. In der Regel ist das Länderkennzeichen im Nummernschild integriert und ersetzt den internationalen Aufkleber.

Kurzzeitkennzeichen werden einmalig für die Überführung von Fahrzeugen sowie für Probe- und Prüfungsfahrten verwendet. Es ist für ein bestimmtes Fahrzeug maximal fünf Tage gültig.

Wunschkennzeichen: Generell darf jeder Fahrzeughalter seine persönliche Buchstaben- und Zahlenkombination frei wählen, vorausgesetzt sie ist noch nicht vergeben und frei verfügbar und stimmt nicht mit anderen festgelegten Sonderkennzeichen überein. Die Zuteilung des Autokennzeichens erfolgt über die zuständige Zulassungsbehörde, kann im Vorwege aber auch online reserviert werden. Um einem Missbrauch der Reservierung vorzubeugen, darf das Wunschkennzeichen auf Dritte nicht übertragen werden.

Kfz-Kennzeichen Liste für Deutschland

Die heutige Kfz-Kennzeichen-Liste wird seit 1956 von den Zulassungsbehörden für die flächendeckende Vergabe von Kfz-Kennzeichen verwendet und umfasst alle Unterscheidungszeichen, die derzeit festgelegt sind (etwa 700 Kennzeichen). Auch ehemals aufgehobene und 2012 wieder eingeführte Unterscheidungszeichen sind hier aufgeführt. Im ersten Entwurf des Kennzeichensystems wurden auch Kennzeichen für DDR-Verwaltungsbezirke und ehemalige deutsche Ostgebiete reserviert. Die Kfz-Kennzeichen-Liste wird regelmäßig aktualisiert, z. B. wenn Gemeinden oder Kreise zusammengeführt werden. Seit November 2012 können Zulassungsbezirke mehr als ein Unterscheidungskennzeichen führen (z. B. ein aktuelles und ein früheres Unterscheidungskennzeichen eines Altkreises bzw. einer kreisangehörigen Stadt). Fahrzeuge lassen sich anhand der Unterscheidungszeichen schnell den jeweiligen Städten oder Landkreisen zuordnen (z. B. D für Düsseldorf, BS für Braunschweig, CUX für Landkreis Cuxhaven, HK für Land Kreis Heidekreis).

Kfz-Halterabfrage

In Deutschland gibt es keine allgemein einsehbaren Listen, aus denen sich der Fahrzeughalter anhand des Autokennzeichens ermitteln lässt. Deutsche Gesetze und strenge Datenschutzverordnungen gewähren die Anonymität der Verkehrsteilnehmer. Der Fahrzeughalter lässt sich nur ermitteln, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt (z. B. Unfall mit Fahrerflucht). Die Polizei kann bei der zuständigen Zulassungsbehörde die personenbezogenen Daten zu einem Kfz-Kennzeichen abfragen, wenn ein offensichtliches Interesse der betroffenen Person an der Datenübermittlung besteht und sie die Einwilligung dazu bei Kenntnis der Sachlage erteilen würde oder der um Auskunft Bittende ein rechtliches Interesse an den zu übermittelnden Daten glaubhaft machen kann. Auch über den Zentralruf der Autoversicherer lässt sich der Fahrzeughalter anhand eines Kfz-Kennzeichens ermitteln, wenn es darum geht die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung im Falles eines Unfalls herauszufinden.

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