Ratgeber

Kfz-Unfallschaden

Jährlich werden in Deutschland über 2,5 Millionen Kfz-Unfallschäden mit Personen- oder Sachschaden polizeilich registriert. Ein Schaden ist definiert als ein Nachteil, den eine Person oder ein Gegenstand (wie das Auto) durch einen Verkehrsunfall erleidet. Hierzu gehören sowohl materielle Nachteile (zum Beispiel Blechschaden am Auto) als auch immaterielle Nachteile (zum Beispiel Schockzustand eines Beteiligten). Unfallbeteiligte sollten im Schadensfall bestimmte Verhaltenstipps befolgen, um die anschließende Schadensregulierung zu vereinfachen.

Was ist bei einem Kfz-Unfallschaden zu tun?

Zunächst ist die Unfallstelle abzusichern und, falls es Verletzte gegeben hat, der Notruf (112) zu wählen. Bei größeren Schäden ist die Polizei (110) zu informieren, die den Kfz-Unfall aufnimmt. Bei kleineren Sachschäden (Bagatellunfällen) können Beteiligte dies selbst übernehmen. Die Schaden- und Unfallaufnahme sollte alle relevanten Informationen zum Unfall beinhalten. Hierzu gehören Angaben zu Datum und Ort des Unfalls, zu den am Unfall beteiligten Personen und Zeugen (Name, Adresse) und Fahrzeugen (amtliches Kennzeichen) sowie zum Unfallhergang und dem entstandenen Schaden (Tipp: Skizzen oder Fotos!). Wichtig ist, dass der Unfallbericht von beiden Unfallbeteiligten unterschrieben wird. Zur Schadensregulierung muss der Autounfall unverzüglich an die Kfz-Versicherung gemeldet werden.

Unfall-Schadenersatz durch Kfz-Versicherung

Die Haftpflicht des Kfz ist dafür zuständig, den Unfallschaden zu ersetzen, den der Versicherte einer anderen Person (oder ihrem Auto) zugefügt hat. Je nach Schadensart zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung bei Personenschäden medizinische Behandlungen und Hilfsmittel, Verdienstausfall und Schmerzensgeld. Bei Sachschäden übernimmt die. Versicherung die Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten und mögliche Wertminderungsansprüche. Außerdem übernimmt sie Unfall-Folgekosten wie Nutzungsausfall des Fahrzeugs, Abschlepp- oder Mietwagenkosten. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) liegt die Anzahl der Schäden der Kraftfahrtversicherung bei über 9 Millionen pro Jahr.

Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung sichert die Kaskoversicherung Schäden an dem eigenen Auto ab. Zu unterscheiden sind zwei Varianten: die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung.

Mögliche Unfall-Schäden

Manche Schäden sind die Folge von Klima- oder Witterungsbedingungen wie Sturm-, Hagel- oder Unwetterschäden. Bei anderen Schäden sind es bestimmte Ereignisse wie Steinschlag oder Wildwechsel, die ohne die Beteiligung anderer Personen zum Unfall führen. In seltenen Fällen ist ein technischer Defekt wie ein Motorschaden die Unfallursache. Ein Großteil der Unfallschäden ist auf die Unaufmerksamkeit der Autofahrer zurückzuführen wie bei Schäden durch Sekundenschlaf oder einem Auffahrunfall.