Ratgeber

Kurzzeitkennzeichen Ratgeber

Seit Mai 1998 gibt es bei der örtlichen Zulassungsbehörde das Kurzzeitkennzeichen, das seit Februar 2007 mit "03" oder "04" beginnt. Es gilt für ein bestimmtes, nicht angemeldetes Fahrzeug mit gültiger Hauptuntersuchung, um damit einmalig auf öffentlichen Straßen zu fahren (z. B. für Prüfungs- oder Probefahrten, Überführungsfahrten). Verkehrssichere Fahrzeuge dürfen auch ohne gültigen TÜV mit einem Kurzzeitkennzeichen auf direktem Weg zur nächstgelegenen Werkstatt oder Untersuchungsstelle fahren.

Das Kurzzeitkennzeichen ist maximal 5 Tage gültig und anschließend nicht mehr verwendbar. Es enthält die Unterscheidungszeichen des Zulassungsbezirkes sowie eine blaue Prüfplakette, jedoch kein Eurokennzeichenfeld am linken Rand (Anlage 4 FZV, Abschnitt 1, 6 und 7). Das Gültigkeitsende ist rechts auf einem gelben Streifen zweistellig untereinander mit Tag, Monat und Jahr angegeben. Seit April 2015 sind bei der Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens der Nachweis einer Kfz-Versicherung sowie die Angabe technischer Daten (z. B. Fahrgestellnummer) erforderlich, die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen werden.

Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen?

Für die Erteilung des Kurzeitkennzeichens werden bundeseinheitlich 10,20 Euro berechnet, weitere 2,60 Euro sind an das Kraftfahrtbundesamt zu zahlen sowie 0,30 Euro für das Klebesiegel (Nr. 221.4 und 233 der Anlage 2 der GebOSt). Die Gesamtgebühr von 13,10 Euro kann sich um bis zu 0,60 Euro erhöhen, wenn für technische Eintragungen von der Zulassungsbehörde bis zu zwei Beiblätter ausgestellt werden. Für die Herstellung des Kurzzeitkennzeichens entstehen weitere Kosten von etwa 20,00 bis 40,00 Euro. Online über das Internet ist die Herstellung der Autokennzeichen als in den Schilder-Shops. Die Anfertigung von Motorradkennzeichen ist aufgrund der Größe in der Regel ein wenig günstiger als die Anfertigung von Kfz-Kennzeichen.

Wie werden Autos mit Kurzzeitkennzeichen versichert?

Mit dem Antrag für ein Kurzzeitkennzeichen ist eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) vorzulegen, die max. fünf Tage gültig ist. Viele Kfz-Versicherer bieten die Anrechnung der Versicherungsprämie für die Kurzzeitzulassung auf eine daran anschließende normale Kfz-Versicherung an. Da die jeweiligen Versicherungen unterschiedlich hohe Versicherungsbeiträge für Kurzzeitkennzeichen berechnen, empfiehlt sich ein Autoversicherungsvergleich. Dieser lässt sich im Internet online innerhalb kurzer Zeit durchführen.

Kurzzeitkennzeichen online beantragen

Ein Kurzzeitkennzeichen kann online über ein Formular beantragt werden, wobei folgende Angaben erforderlich sind:

  • Liefertag des Kurzzeitkennzeichens
  • Name und Anschrift des Fahrzeughalters
  • eVB-Nummer für das Kurzzeitkennzeichen
  • Fahrgestellnummer des Fahrzeugs

Zusätzlich sind per E-Mail oder Upload zu übersenden:

  • eine Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
  • eine Kopie des Fahrzeugscheins oder Fahrzeugbriefs (Vorder- und Rückseite)
  • der Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
  • Vollmacht für die Beschaffung des Kurzzeitkennzeichens

Kurzzeitkennzeichen im Ausland

Da es sich bei der Vergabe des Kurzzeitkennzeichens um einen deutschen Verwaltungsakt handelt, werden Kurzzeitkennzeichen nicht unbedingt im Ausland akzeptiert und es kommt trotz Anerkennungspflicht innerhalb der EU immer wieder zu Problemen. Laut ADAC werden Kurzzeitkennzeichen in Dänemark, Italien und Österreich im Rahmen von Probe- oder Überführungsfahrten generell anerkannt. Ein Rechtsanspruch für die Anerkennung des Kurzzeitkennzeichens im Ausland gibt es nicht und die ausländische Polizei ist berechtigt, das Fahrzeug festzusetzen. Für Überführungsfahrten in das europäische Ausland empfiehlt sich ein internationales Kurzzeitkennzeichen, auch Ausfuhrkennzeichen genannt, das für weltweite Überführungsfahrten zwischen 15 udn 365 Tage gültig ist.

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