Auf den jeweiligen Kfz-Kennzeichen gibt es für jedes Land ein Länderkennzeichen. In der Regel sind die Länderkennzeichen auf den jeweiligen Nummernschildern zu Beginn der Buchstaben- und Zahlenfolge vermerkt. Das Länderkennzeichen für Deutschland lautet "D" und befindet sich auf den Kennzeichen auf der linken Seite in einem blauen Streifen und ersetzt den früheren internationalen Aufkleber. Diplomatenkennzeichen beginnen stets mit einer "0", während Fahrzeuge des sonstigen bevorrechtigten Botschaftspersonal ein Kürzel der ausgebenden Verwaltung aufweisen. Der erste Ziffernblock bezeichnet das Herkunftsland, während der zweite Ziffernblock in der Regel den Dienstrang des Fahrzeughalters anzeigt.
Nationale Kennzeichen der Bundesländer Deutschlands
Fahrzeuge der Landesregierungen oder -behörden haben eigene Unterscheidungskennzeichen (Anlage 3, Ziffer 3 FZV). Für die Dienstfahrzeuge der Bundesländer gibt die jeweilige Landeshauptstadt als zuständige Zulassungsbehörde eigene Kfz-Länderkennzeichen aus. Die 16 Bundesländer haben anstelle der üblichen Kürzel für die Zulassungsstelle teilweise eigene Unterscheidungskennzeichen:
- BWL - Baden-Württemberg
- BYL – Bayern
- B – Berlin
- BBL – Brandenburg
- HB – Bremen
- HH – Hamburg
- HEL – Hessen
- MVL - Mecklenburg-Vorpommern
- NL – Niedersachsen
- NRW - Nordrhein-Westfalen
- RPL - Rheinland-Pfalz
- SAL – Saarland
- LSN – Sachsen
- LSA - Sachsen-Anhalt
- SH - Schleswig-Holstein
- THL – Thüringen
Es folgt eine Ziffer als Ressortkennzeichen des Fahrzeugs, die jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich belegt sein kann:
- 1 - Angehörige des Landtages
- 2 - nicht vergeben
- 3 - Ministerpräsident und Fahrzeuge der Staatskanzlei
- 4 - Fahrzeuge des Innenministeriums
- 5 - Justizministerium
- 6 - Finanzministerium
- 7 - Verkehrsministerium
- 8 - nicht vergeben
- 9 - nicht vergeben
Internationale Länderkennzeichen innerhalb und außerhalb der EU
Da es mehr Staaten als Buchstaben im Alphabet gibt, sind die Kfz-Länderkennzeichen ein- bis dreistellig, um die Staaten eindeutig unterscheiden zu können. In Deutschland sind auch ausländische Fahrzeuge und Anhänger verpflichtet, ein Länderkennzeichen zu führen (§ 2 Absatz 2 IntVO). Dieses muss dem Artikel 5 und der Anlage C des Internationalen Abkommens über Kraftfahrzeugverkehr (RGBI 1930 II S 1234) entsprechen. Auch Artikel 37 sowie Anhang 3 des Übereinkommens über den Straßenverkehr (BGBI 1977 II S 809) sind zu berücksichtigen.
Fahrzeuge brauchen innerhalb der EU, in Liechtenstein und in der Schweiz kein zusätzliches Länderkennzeichen, wenn ein sogenanntes Eurokennzeichen (blaues Euro-Feld mit 12 Sternen für die einzelnen Staaten der Europäischen Union und integriertem Länderkennzeichen) angebracht ist. In einigen Nicht-EU-Staaten gibt es ein ähnliches Länderkennzeichen, jedoch verwenden diese meist an Stelle des EU-Kennzeichens ein eigenes Symbol.
Häufig gesuchte Länderkennzeichen
Oft begegnen einem während der Autofahrt andere Fahrzeuge mit Länderkennzeichen, bei denen man nicht sofort weiß, aus welchem Land sie kommen. Die Länderkennzeichen der Nachbarländer wie z. B. DK für Dänemark, F für Frankreich, S für Schweden oder E für Spanien sind meist bekannt. Länderkennzeichen wie z. B. BY für Belarus (Weißrussland), UA für Ukraine oder HR für Kroatien sind dagegen oftmals nicht geläufig und auch nicht auf den Staatennamen zurückzuführen. In der Liste der internationalen Länderkennzeichen sind alle Staatenkürzel aufgeführt, aus denen sich die Herkunft des jeweiligen Länderkennzeichens schnell ermitteln lässt.