Die Entrichtung der Mautgebühren erfolgt in Österreich über den Kauf einer Autobahnvignette. Zusätzlich gibt es eine Reihe von Sondermautstrecken, für welche eigene Gebühren berechnet werden. Theoretisch ist es möglich, diese Teilabschnitte ohne zusätzliche Autobahnvignette zu befahren. In diesem Fall muss allerdings aufgepasst werden durch rechtzeitiges Abfahren das Auffahren auf die sich anschließenden vignettenpflichtigen Autobahnabschnitte zu verhindern. Welche Abschnitte hiervon betroffen sind wird später in diesem Artikel näher ausgeführt.
Bei den Kosten für Vignetten wird in Österreich beim privaten Verkehr zwischen zwei Kategorien entschieden. Diese sind Personenkraftwagen bis zu 3,5 Tonnen sowie Motorräder. Weiterhin gibt es in zeitlicher Hinsicht drei unterschiedliche Arten von Vignetten. Dabei handelt es sich um die 10 Tages Vignette, die 2 Monats Vignette sowie die Jahresvignette.
Was kostet die Maut in Österreich?
Bei den Vignetten für die Autobahnmaut in Österreich werden jeweils folgende Gebühren fällig:
Der Kauf von Vignetten kann sowohl über die beiden österreichischen Autovereine ÖAMTC und ARBÖ sowie an Tankstellen und Trafiken (staatliche konzessionierten Verkaufsstellen für Tabakwaren) erfolgen. Die Vignette muss bereits bei Grenzübertritt angebracht sein. Daher werden österreichische Vignetten regelmäßig auch an Tankstellen im unmittelbar benachbarten Ausland verkauft. Über die Zahlungsmöglichkeiten lassen sich entsprechend keine allgemein verbindlichen Angaben machen, da diese sich nach der technischen Ausstattung der jeweiligen Verkaufsstelle richten. Wer mit Kreditkarte oder Direct Debit Card (EC / Maestro) zahlen möchte, sollte sich deshalb vor dem Kauf hinsichtlich dieser Möglichkeit der Bezahlung durch Nachfrage absichern.
Sonderfall: Tunnel, Brücken, Passstraßen
Wie bereits erwähnt gibt es in Österreich eine Reihe von Sondermautstrecken. Neben den oben genannten Abschnitten sind dies der Arlberg-Straßentunnel, die Brenner-Autobahn, die Dachsteinstraße, die Gerlos Alpenstraße, die Felbertauernstraße, die Großglockner-Hochalpen-Straße, die Maltatal-Hochalmstraße sowie die Nockalmstraße. Weiterhin betroffen sind die Pyhrn-Autobahn im Abschnitt Gleinalmtunnel), sowie im Abschnitt Bosrucktunnel, die Silvretta Hochalpenstraße, die Tauern-Autobahn (Tauern- und Katschbergtunnel), die Timmelsjoch-Hochalpenstraße und die Villacher Alpenstraße.
Mautfreie Straßen
Von der Maut betroffen sind in Österreich alle Autbahnen und Schnellstraßen einschließlich der Stadtautobahnen. Mehrspurige Straßen dürfen daher nur mit Vignette befahren werden. Alle anderen Straßen können dagegen gebührenfrei befahren werden.
LKW-Maut
Für Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen besteht in Österreich die Verpflichtung zur Abführung von Mautgebühren anhand der durch eine so genannte Go Box erfassten zurückgelegten Wegstrecken. Die einzelnen Tarifgruppen werden anhand der Anzahl der Achsen sowie der Schadstoffklasse des jeweiligen Fahrzeugs unterteilt. Aus dieser Einstufung ergibt sich der zu entrichtende Kilometerpreis.
Maut bezahlen und bei der Kfz-Versicherung sparen
Die für die PKW-Maut entstehenden Kosten lassen sich anderweitig wieder einsparen. Etwa bei der Kfz-Versicherung durch einen Vergleich der Versicherungen bei GELD.de.
Österreichischer Bußgeldkatalog: Wie werden Verstöße im Straßenverkehr geahndet?
Österreich ist bei den Deutschen als Urlaubsland besonders beliebt. Allein von Mai bis Juli 2018 wurden laut Statistik Austria 13,78 Millionen Übernachtungen von deutschen Gästen gezählt. Im Vergleich zum Vorjahr stellt das ein Plus von 6,7 Prozent dar. Damit ist Deutschland das bedeutendste Herkunftsland für Österreichs Tourismus.
Aufgrund der Nähe zum Nachbarland ziehen viele Deutsche es vor, mit dem Auto nach Österreich zu reisen. Wie bei jeder Fahrt ins Ausland sollten sich Autofahrer & Co. zunächst über die Straßenverkehrsregeln im entsprechenden Land informieren. Bei Verstößen drohen Sanktionen - so natürlich auch in Österreich. Doch welche Bußgelder sind laut österreichischem Bußgeldkatalog zu erwarten?
Besonderheit in Österreich: Es gibt keinen einheitlichen Bußgeldkatalog
In Deutschland gibt es einen bundesweit einheitlichen Bußgeldkatalog. Für einen vergleichbaren Verstoß müssen Fahrer also mit den gleichen Sanktionen rechnen - egal, ob dieser in Kiel oder in München begangen wurde. In Österreich ist es jedoch nicht ganz so einfach. Im Gegensatz zu Deutschland und den meisten anderen Ländern in Europa gibt es hier keinen einheitlichen Bußgeldkatalog. Je nach Bundesland bzw. Verwaltungssprengel können Bußgelder unterschiedlich hoch ausfallen.
Verschiedene Verfahrensebenen in Österreich
Nicht nur der fehlende einheitliche Bußgeldkatalog für Österreich, auch ein weiterer Punkt erschwert die genaue Angabe von Bußgeldern & Co. Im österreichischen Verwaltungsstrafrecht gibt es insgesamt drei verschiedene abgekürzte Verfahren, mit denen Verstöße im Straßenverkehr in der Regel geahndet werden können: Organstrafverfügung, Anonymverfügung und Strafverfügung.
Eine Organstrafverfügung - auch Strafzettel genannt - kann bei geringfügigen Verkehrsdelikten, beispielsweise bei Parkverstößen, verhängt werden. Die Strafe liegt bei bis zu 90 Euro und die betroffene Person kann in bestimmten Fällen sofort zur Zahlung aufgefordert werden.
Eine weitere Ahndungsmöglichkeit bei geringfügigen Verstößen stellt die Anonymverfügung dar. Sie wird häufig bei Geschwindigkeitsüberschreitungen angewendet. Hierbei wird darauf verzichtet, den eigentlichen Täter zu ermitteln. Vielmehr richtet sich die Verfügung an eine anonyme Person. Wurde eine Person beispielsweise geblitzt, kann die zuständige Behörde über das Kfz-Kennzeichen den Besitzer des Fahrzeugs ausfindig machen. Dieser erhält dann die Anonymverfügung. Die Strafobergrenze liegt hier bei 365 Euro. Entweder der Besitzer oder der Fahrer kann das Bußgeld dann zahlen.
Eine Strafverfügung ist im Gegensatz zur Anonymverfügung an eine spezielle Person gerichtet, welche den Verstoß laut Behörde begangen hat. Hier ist eine Geldstrafe von maximal 600 Euro möglich. Bei schwereren Verstößen wird hingegen ein ordentliches Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet.
Beispiele für Verkehrsübertretungen
Wie hoch ein Bußgeld ausfällt, hängt in Österreich auch davon ab, ob der Verstoß mittels Organstrafverfügung, Anonymverfügung oder Strafverfügung geahndet wird. Zwar gibt es wie bereits erwähnt keinen einheitlichen Bußgeldkatalog für Österreich, allerdings gibt es bei Organstrafverfügungen nur einige Unterschiede zwischen den Bundesländern bzw. Behördensprengeln. Anders verhält es sich bei den Anonymverfügungen, weshalb hier keine pauschalen Angaben gemacht werden können. Im Folgenden möchten wir beispielhaft auf einige häufig vorkommende Verstöße eingehen.
1. Geschwindigkeitsüberschreitungen
Mit einem Pkw dürfen Sie in Österreich, soweit nicht anders angegeben, im Ortsgebiet maximal 50 km/h schnell fahren. Auf Freiland- sowie Autostraßen gilt eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h, auf der Autobahn in der Regel von 130 km/h. Wie hoch das Bußgeld ausfällt, hängt laut österreichischem Bußgeldkatalog davon ab, wie groß die Geschwindigkeitsüberschreitung war und auf welcher Straße sie stattgefunden hat. Waren Sie beispielsweise im Ortsgebiet bis zu 20 km/h zu schnell, droht ein Bußgeld von 30 bis 60 Euro. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von bis zu 30 km/h auf einer Freilandstraße ist mit einem Bußgeld von 50 bis 90 Euro zu rechnen.
2. Handy am Steuer
Seit dem 9. Juni 2016 dürfen Autofahrer nur noch mit einer Freisprecheinrichtung am Steuer telefonieren. In der Regel werden Fahrer sofort angehalten, wenn Sie gegen diese Regelung verstoßen. In diesem Fall droht ein Organmandat von 50 Euro, welches sofort zu bezahlen ist. Kommt es zu einer Anzeige, weil der Fahrer nicht sofort zahlen will, steigt das Bußgeld auf bis zu 72 Euro.
3. Parkverstöße
In der Regel werden Parkverstöße mit einem Organmandat von 21 bis 36 Euro geahndet. In gewissen Fällen sind jedoch auch höhere Bußgelder möglich. Das ist etwa beim Parken auf einem Behindertenparkplatz der Fall. Hier droht eine Verwaltungsstrafe von meist 100 bis 200 Euro. Auch das Halten bzw. Parken auf einem Radweg kann teuer werden. Dies kann mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 726 Euro bestraft werden.
Weitere Informationen rund um den österreichischen Bußgeldkatalog, zum Beispiel zum Thema Alkohol am Steuer, finden Sie im kostenlosen Ratgeber von bussgeldkataloge.de. Hier erfahren Sie auch, wann ein Bußgeld aus Österreich in Deutschland vollstreckt werden kann.