Ein Auffahrunfall ist ein Unfall, der dadurch entsteht, dass ein Fahrzeug mit einem anderen Fahrzeug vor ihm zusammenstößt. Dies kann sowohl im fließenden Verkehr durch zu dichtes Auffahren geschehen als auch im Stau, auf Parkplätzen, an Ampeln oder Stoppschildern. Eine Besonderheit stellt die Massenkarambolage dar. Hier fahren gleich mehrere Autos auf- bzw. ineinander.
Auffahrunfallschaden der Versicherung melden
Wie bei allen Unfällen gilt auch bei einem Auffahrunfall zunächst die Unfallstelle zu sichern und, falls es Verletzte gegeben hat, diese zu versorgen bzw. den Notruf zu alarmieren. Anschließend ist der Unfallhergang zu dokumentieren. Wichtig hierbei ist, eine Skizze des Unfalls anzufertigen, Fotos der Schäden zu machen sowie die Namen aller Beteiligten und möglicher Zeugen festzuhalten. Ein solcher Unfallbericht dient nur der Dokumentation und stellt nicht automatisch ein Schuldanerkenntnis eines Beteiligten dar.
Können sich die Beteiligten nicht auf den Unfallhergang oder die Schuldfrage einigen, sollten sie die Polizei verständigen. Besteht dagegen Einigkeit und der Auffahrunfall hat nur einen kleinen Sachschaden zur Folge, ist es möglich, auf die Polizei zu verzichten. Ob mit oder ohne Polizei, anschließend ist die Versicherung über den Unfall zu informieren. Sie kümmert sich um die nächsten Schritte im Rahmen der Schadensregulierung.
Versicherungsschutz bei Auffahrunfall
Bei einem Auffahrunfall trägt die Kfz-Versicherung des Verursachers die Kosten für die Sach- und Personenschäden des Unfallopfers. Hierzu gehören Reparaturkosten und Kosten für notwendige medizinische Behandlungen. Darüber hinaus erfüllt die Versicherung rechtmäßige Ansprüche des Unfallopfers auf Schmerzensgeld. Seinen eigenen Kfz-Schaden muss der Verursacher dagegen selbst bezahlen. Es sei denn, er besitzt eine Vollkaskoversicherung, die für die Regulierung solcher Schäden zuständig ist.
Achtung: Fahranfänger, die aufgrund mangelnden Sicherheitsabstands einen Auffahrunfall verursachen, haben mit einer Verlängerung der Probezeit zu rechnen. Außerdem wird ihnen auferlegt, ein Aufbauseminar besuchen. Der Versicherungsschutz ist auch für Führerscheinneulinge vertraglich geregelt und gilt ebenso wie für erfahrene Autofahrer.
Klärung der Schuldfrage
In den meisten Fällen wird dem auffahrenden Fahrzeug automatisch die Schuld für den Auffahrunfall zugewiesen. Das stimmt oft, denn viele Auffahrunfälle treten aufgrund einer zu hohen Geschwindigkeit oder eines zu geringen Sicherheitsabstandes gegenüber dem Vordermann auf. Das muss jedoch nicht immer der Fall sein. Der weithin bekannte Spruch "Wer auffährt, ist (oder hat) Schuld" ist ein Mythos. Vor allem, wenn der Vordermann eine grundlose Vollbremsung durchführt oder die Überfahrt einer grünen Ampel durch ein plötzliches Bremsen abbricht, ist die Schuld des nachfahrenden Fahrzeugs keineswegs mehr so eindeutig. Deshalb ist es wichtig, den Einzelfall genau zu betrachten und dabei alle relevanten Umstände des Unfalls zu berücksichtigen. Das ist Aufgabe der Polizei, die hierzu auch Zeugen befragen kann.