Ratgeber

Kfz-Schadenfreiheitsklassen

Von der Schadenfreiheitsklasse hängt ab, wie hoch der Beitrag für die Kfz-Haftpflichtversicherung und die Vollkaskoversicherung ausfällt. Wer hierbei über einen längeren Zeitraum unfallfrei fährt, wird durch die Einstufung in einer höhere Schadenfreiheitsklasse (SF) sowie einen Schadenfreiheitsrabatt belohnt. Maßgeblich beeinflusst wird die Beitragshöhe zudem von der Regionalklasse.

Was ist unter Schadenfreiheitsklasse zu verstehen?

Vereinfacht gesagt, handelt es sich bei der Schadenfreiheitsklasse um eine Kennzahl, die das Risiko eines Unfalls zum Ausdruck bringt. Jedes Jahr im Januar widmen sich die Kfz-Versicherer den Schadenverläufen ihrer Kunden. Wer im vorangegangenen Jahr unfallfrei gefahren ist, steigt in der Schadenfreiheitsklasse auf. Über die Jahre summieren sich die einzelnen Besserstufungen, was sich positiv auf den Schadenfreiheitsrabatt auswirkt. In der Folge wird so der Beitrag in der Kfz-Versicherung günstiger. Denn für den Versicherer verringert sich angesichts der wachsenden Erfahrung des Autofahrers die Gefahr, dass dieser einen Unfall selbst verschuldet.

Festgelegt wird die Schadenfreiheitsklasse für die Kfz-Haftpflicht und für die Vollkaskoversicherung. Sollen beide Bestandteile versichert werden, erhält der Versicherte zwei voneinander losgelöste Einstufungen. Dabei kann die Schadenfreiheitsklasse in der Haftpflicht durchaus von der der Vollkasko abweichen. Dies ist etwa dann der Fall, wenn bisher eine Schadenregulierung in der Haftpflicht, nicht jedoch in der Vollkasko stattgefunden hat. Im darauffolgenden Jahr reduziert sich der Schadenfreiheitsrabatt ausschließlich in der Haftpflichtversicherung. Zumeist erfolgt die Rückstufung in der Vollkasko etwas langsamer. Die Teilkaskoversicherung kennt hingegen keine SF-Klassen, zumal die hierüber versicherten Schäden nicht vom Versicherten beeinflussbar sind.

Welche Schadenfreiheitsklassen gibt es?

Der Aufbau der Schadenfreiheitsklasse ist einheitlich geregelt. In der Regel weisen die Versicherungsgesellschaften in ihren Tabellen 35 Schadenfreiheitsklassen auf, welche mit der SF-Klasse 0 beginnen. Darüber hinaus gibt es folgende drei spezielle Schadenfreiheitsklassen:

  • SF-Klasse ½: Versicherer gruppieren in diese Schadenfreiheitsklasse Kunden ein, welche zwar einige Jahre Fahrpraxis oder begleitetes Fahren ab 17 Jahren vorweisen können, jedoch ihr erstes eigenes Auto versichern.
  • SF-Klasse S: Diese Schadenfreiheitsklasse wird denjenigen Kunden zuteil, die einen Unfall verursachen und bis zu diesem Zeitpunkt in der SF-Klasse 1 eingestuft waren.
  • SF-Klasse M (Malusklasse): In diese schlechteste Schadenfreiheitsklasse werden z.B. Fahranfänger eingestuft, die kurz nach Vertragsabschluss einen selbst verschuldeten Unfall melden.

Wie hoch der Schadenfreiheitsrabatt in den einzelnen Schadenfreiheitsklassen ausfällt, wird von jedem Versicherer individuell geregelt. Demzufolge kann es durchaus sein, dass ein und dieselbe SF-Klasse bei zwei verschiedenen Versicherern mit unterschiedlichen Schadenfreiheitsrabatten einhergeht. Dies gilt es gerade bei einem Versichererwechsel zu beachten. Teilweise erstreckt sich eine entsprechende Beitragssenkung auch für mehrere Schadenfreiheitsklassen.

Einstufung von Pkw in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen)

Die Einstufung in die Schadenfreiheitsklassen und die dazugehörigen Beitragsätze kann wie folgt aussehen:

SF-Klasse Beitragssatz in %
SF 31 – SF 35 ca. 20 bis 22%
SF 21 – SF 30 ca. 23 bis 27%
SF 11 – SF 20 ca. 28 bis 35%
SF 5 bis SF 10 ca. 36 bis 45%
SF 4 ca. 50%
SF 3 ca. 55 %
SF 2 ca. 60%
SF 1 ca. 65%
SF ½ ca. 70%
S mind. 100%
0 mind. 100%
M mehr als 100%

Die SF-Klasse 35 ist hier die günstigste und wird nach ca. 35 schadenfreien Jahren erreicht. Wer in diese Schadenfreiheitsklasse eingruppiert ist, bezahlt lediglich 20% des regulären Beitrags. Zu beachten ist, dass zahlreiche Versicherer unterschiedliche Rückstufungstabellen je Tarifart vorsehen. Zumeist erfolgt in den höherpreislichen Premium-Tarifen eine günstigere Rückstufung, als beispielsweise im preiswerteren Basis-Tarif.

Voraussetzungen für die Einstufung

In die nächsthöhere Schadenfreiheitsklasse wird ein Versicherungsvertrag dann gestuft, wenn dieser von Anfang bis Ende des vergangenen Kalenderjahres ununterbrochen bestand hatte und der Versicherte keinen Schaden gemeldet hat. Im folgenden Kalenderjahr führt bereits die Meldung eines selbstverschuldeten Unfalls zu einer Rückstufung in eine ungünstigere SF-Klasse. Es kommt dabei nicht darauf an, ob der Versicherer bereits Schadenszahlungen erbracht hat. Denn zur Rückstufung berechtigt bereits die Schaffung von Rückstellungen auf eventuell zu leistende Zahlungen. Sind jedoch innerhalb von drei Jahren seit Schadenmeldung keine Leistungen vom Versicherer erbracht worden, wird der Vertrag rückwirkend so gestellt, als ob kein Schaden eingetreten wäre. In diesem Fall werden überbezahlte Prämien zurückerstattet oder mit künftigen verrechnet.

Was gilt für den Zweitwagen?

In Abhängigkeit der Versicherungsgesellschaft kommen folgende Regelungen für die Einstufung des Zweitwagens in Betracht:

  • Eingruppierung in die Schadenfreiheitsklasse, in der sich der Erstwagen befindet.
  • Einstufung in eine SF-Klasse, welche besser als die Klasse 0 ist (zumeist SF-Klasse 1).

Von den Versicherern wird die günstigere Einordnung des Zweitwagens zumeist jedoch nur dann gewährt, wenn auch das Erstfahrzeug dort versicherst ist oder der Erstwagen binnen eines Jahres ab Zulassung des Zweitwagens bei der gleichen Gesellschaft versichert wird.

Übertragung schadenfreier Zeiten

Bei der Einstufung von Versicherungsverträgen in Schadenfreiheitsklassen können die Anzahl der Schäden sowie die Dauer der Schadenfreiheit eines Dritten angerechnet werden. Meistens besteht diese Möglichkeit lediglich unter folgenden Bedingungen:

  • der Übernehmende ist der Lebens- oder Ehepartner des Versicherten und lebt mit diesem in häuslicher Gemeinschaft
  • der Übernehmende kann glaubhaft machen, dass er "nicht nur gelegentlich" zum Erwerb schadenfreier Zeiten beigetragen hat
  • der bisherige Versicherte gibt seine Ansprüche auf Berücksichtigung des bisherigen Schadenverlaufs auf

Schließt der Versicherte später erneut einen Versicherungsvertrag ab, beginnt er in der Regel mit der SF ½.

Tipp im Schadenfall

Es kann durchaus sinnvoll sein, ausschließlich teure Schadenfälle von der Versicherung regulieren zu lassen. Schließlich führt auch der kleinste Schaden zu einer Rückstufung und zu einem verminderten Schadenfreiheitsrabatt, was sich über Jahre hinweg als sehr teuer erweisen kann. Demnach kann es sich lohnen, kleinere Schäden aus eigener Tasche zu bezahlen. Bei dieser Berechnung ist der Versicherer gerne behilflich.

Einstufung von Fahranfängern

Diese beginnen aufgrund der mangelnden Fahrpraxis in der Klasse 0. Wer bereits seit drei Jahren eine gültige Fahrerlaubnis besitzt und erstmalig eine Versicherung mit amtlichem Kennzeichen abschließt, wird jedoch von vielen Versicherern als "unechter" Fahranfänger betrachtet und in die Schadenfreiheitsklasse ½ eingestuft.

Rabattretter und Rabattschutz

Hierbei handelt es sich um Bausteine, die verhindern, dass sich der Schadenfreiheitsrabatt nach einem Schaden verschlechtert. Der Rabattretter schützt zwar im System der Schadenfreiheitsklassen nicht vor einer Rückstufung, allerdings wird der Versicherte nur soweit zurückgestuft, dass sein Schadenfreiheitsrabatt unverändert bleibt. Durch die Einführung neuer Rabattstaffeln wurde diese Regelung allerdings für Neuverträge zumeist ersatzlos gestrichen. Bei Altverträgen kam der Rabattretter frühestens ab SF-Klasse 30 zum Tragen. Der Rabattschutz ist hingegen eine kostenpflichtige Zusatzleistung, die eine Rückstufung verhindert. Abgedeckt werden können ein bis drei Schäden. Zumeist kann der Rabattschutz erst ab einer bestimmten Schadenfreiheitsklasse vereinbart werden.

Versicherungswechsel

Im Falle eines Wechsels der Kfz-Versicherung oder einer Kündigung werden bestehende Schadenfreiheitsklassen von der neuen Gesellschaft übernommen. Aufgrund teils unterschiedlicher Einstufungstabellen kann sich jedoch der Schadenfreiheitsrabatt ändern. Ferner ist zu berücksichtigen, dass etwaige Sondereinstufungen sowie bisherige Beitragsvorteile wie Rabattretter und Rabattschutz nicht übernommen werden. Wie sich viel Geld mit einem Versicherungswechsel sparen lässt, lässt sich unverbindlich und kostenlos dem Kfz-Vergleichsrechner auf GELD.de entnehmen.

Unterbrechungen des Versicherungsschutzes

Noch vor wenigen Jahren haben sich viele Gesellschaften geweigert, Schadenfreiheitsklassen anzuerkennen, wenn der Versicherungsnehmer sieben Jahre nicht versichert war. Hiervon sind die meisten Versicherer inzwischen abgerückt. Wichtig ist jedoch, dass die SF-Klasse nachgewiesen werden kann. Wer heute sein Auto ersatzlos abmeldet, sollte sich deshalb sicherheitshalber eine Bescheinigung gemäß Pflichtversicherungsgesetz erstellen lassen. Um im darauffolgenden Jahr bessergestuft werden zu können, muss die Versicherung spätestens zum 30. Juni des laufenden Jahres abgeschlossen worden sein.

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