Sekundenschlaf bezeichnet Müdigkeitsattacken,
die mit einem ungewollten, mehrere Sekunden lang andauernden
Einschlafen einhergehen. Im Straßenverkehr stellt Sekundenschlaf
eine der häufigsten Unfallursachen dar. Laut dem Deutschen
Verkehrssicherheitsrat ist sogar jeder vierte Unfall mit
Todesfolge auf Autobahnen auf Sekundenschlaf zurückzuführen.
Die Ursachen für
Sekundenschlaf sind vielfältig. Er tritt oft - aber nicht nur -
bei langen und eintönigen Fahrten auf. Autofahrer sind dazu
verpflichtet, ihre eigene Fahrtüchtigkeit zu erhalten. Dazu
gehört auch, nicht übermüdet zu fahren bzw. bei den ersten
Anzeichen von Müdigkeit Pausen einzulegen. Mögliche Anzeichen
sind brennende oder schmerzende Augen, schwere Augenlider,
ständiges Gähnen, trockener Mund, leichtes Frösteln. Manchmal
weist auch ein wiederholtes Aufschrecken aus Tagträumereien auf
einen bevorstehenden Sekundenschlaf hin. Wirksame Gegenmaßnahmen
sind 10-20-minütige Schlafpausen. Wenig effektiv ist dagegen,
die Lautstärke des Radios zu erhöhen, das Fenster zu öffnen oder
sich mit dem Beifahrer zu unterhalten.
Schaden durch
Sekundenschlaf der Versicherung melden
Auch ein Schaden durch Sekundenschlaf sollte unverzüglich der
Versicherung gemeldet werden, damit die Schadensregulierung
zeitnah erfolgen kann. Als Faustregel gilt, den Unfall
möglichst schnell (ruhig vorab telefonisch), spätestens jedoch
innerhalb von einer Woche schriftlich zu melden. Ob es eine
andere Meldefrist gibt, ist den jeweiligen
Versicherungsbedingungen zu entnehmen. Ausnahme: Bei
Personenschaden mit schweren oder tödlichen Verletzungen muss
die Versicherung innerhalb von 48 Stunden über den Unfall
informiert werden.
Versicherungsschutz
bei Sekundenschlaf
Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernimmt
die Kosten des Geschädigten - auch wenn der Unfall durch
Sekundenschlaf verursacht wurde. Bei der Schadensregulierung der
Kaskoversicherung ist jedoch zu unterscheiden, ob der
Unfallfahrer Anzeichen von Übermüdung oder einsetzendem
Sekundenschlaf bemerkt und ignoriert hat. In diesem Fall gilt
das Weiterfahren als grob fahrlässig und die Versicherung darf
ihre Leistung kürzen. Übrigens drohen in diesem Fall noch andere
rechtliche Konsequenzen, die abhängig von den Folgen des Unfalls
von Bußgeld über
Entzug der Fahrerlaubnis bis hin zu einer Freiheitsstrafe
reichen. Gab es keine Anzeichen für einen drohenden
Sekundenschlaf, kann die Weiterfahrt weder als vorsätzlich noch
als grob fahrlässig gewertet werden und die Versicherung muss
zahlen.
Ursachen für
Sekundenschlaf
Es gibt verschiedene Ursachen
für Sekundenschlaf. In den meisten Fällen ist er die Folge von
Übermüdung. Sie kann entstehen, wenn ein Mensch zu wenig oder
unregelmäßig schläft (Schichtarbeit), lange monotone Tätigkeiten
ausführt oder lange Fahrten ohne Pausen unternimmt. Übermüdung
ist jedoch keine zwingende Voraussetzung für Sekundenschlaf, der
auch im ausgeruhten Zustand - und sogar mit offenen Augen -
auftreten kann. Schweres Essen und eine bequeme Sitzposition
kann beispielsweise die Müdigkeit fördern. Darüber hinaus gibt
es verschiedene Medikamente und Erkrankungen, die mit
Schlafstörungen und Tagesschläfrigkeit einhergehen. Ein Beispiel
hierfür ist das sogenannte Schlafapnoesyndrom.