Ein Schaden durch Steinschlag wird häufig durch
aufgewirbelte Steine während der Autofahrt verursacht. Die
Steine können durch vorausfahrende Kraftfahrzeuge oder das
eigene Fahrzeug hochgewirbelt werden. Durch den heftigen
Aufprall der Steine auf dem Fahrzeug entsteht der
Steinschlagschaden. Meistens ist die Frontscheibe betroffen, es
kann aber auch zu Schäden an anderen Seiten- oder Heckscheiben,
den Scheinwerfern oder dem Lack kommen. Steinschlagschäden
in der Windschutzscheibe, insbesondere im Sichtfeld des Fahrers,
stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Aus einem kleinen
Kratzer kann sich schnell ein großer Riss bilden. Nicht behobene
Schäden werden deshalb bei der Hauptuntersuchung
(TÜV) beanstandet.
Steinschlagschaden
der Versicherung melden
Für eine unkomplizierte Schadensregulierung ist es wichtig, noch
vor der Reparatur oder dem Austausch der beschädigten Scheibe
den Steinschlag der Teilkaskoversicherung zu melden.
Die Versicherung erläutert das weitere Vorgehen und gibt
Hinweise zur Kostenübernahme. Sobald diese bestätigt ist, kann
die Reparatur oder der Austausch der Scheibe in Auftrag gegeben
werden. Hierbei sind die Vertragsbedingungen wie zum Beispiel
eine Werkstattbindung zu berücksichtigen.
Teilkasko-Schutz bei
Steinschlag
Die
Kfz-Haftpflichtversicherung kommt nicht für Schäden durch
Steinschlag auf. Vielmehr ist Steinschlag durch die Teilkasko
abgesichert. Wird die beschädigte Scheibe ausgetauscht, zahlen
Versicherte nur die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung.
Viele Versicherungen verzichten auf diese Selbstbeteiligung,
wenn der Schaden durch eine Reparatur behoben werden kann und
kein Austausch der Windschutzscheibe nötig ist. Die Regulierung
eines Steinschlagschadens hat nicht automatisch eine Erhöhung
des Versicherungsbeitrags zur Folge.
Steinschlag
reparieren
Eine Reparatur der
Windschutzscheibe ist nur unter bestimmten Voraussetzungen
möglich. So darf der Schaden eine bestimmte Größe nicht
überschreiten. Als Faustregel gilt, dass der Schaden nicht
größer als eine 2-Euro-Münze sein darf. Außerdem muss er einen
Mindestabstand von 10 Zentimetern zum Rand der Scheibe haben und
darf nicht im Sichtfeld des Fahrers liegen. Das entspricht
ungefähr dem Bereich von 15 Zentimetern links und rechts von der
Mitte des Lenkrades bis zum Rand des Scheibenwischerfeldes als
untere Begrenzung. Trifft all dies auf den Schaden zu, ist eine
Reparatur möglich. Sobald nur eine der genannten Bedingungen für
eine Reparatur nicht erfüllt ist, ist ein Austausch der Scheibe
aus Sicherheitsgründen zwingend erforderlich.
Grundsätzlich kann die Reparatur in
jeder Kfz-Werkstatt durchgeführt werden. Bei
Versicherungsverträgen mit Werkstattbindung entscheidet die
Versicherung, welche Werkstatt mit der Reparatur beauftragt
wird. Die Reparatur eines Steinschlagschadens in der
Windschutzscheibe dauert ungefähr eine halbe Stunde und kostet
etwa 80 bis 100 Euro.