Ratgeber

Steinschlag

Ein Schaden durch Steinschlag wird häufig durch aufgewirbelte Steine während der Autofahrt verursacht. Die Steine können durch vorausfahrende Kraftfahrzeuge oder das eigene Fahrzeug hochgewirbelt werden. Durch den heftigen Aufprall der Steine auf dem Fahrzeug entsteht der Steinschlagschaden. Meistens ist die Frontscheibe betroffen, es kann aber auch zu Schäden an anderen Seiten- oder Heckscheiben, den Scheinwerfern oder dem Lack kommen. Steinschlagschäden in der Windschutzscheibe, insbesondere im Sichtfeld des Fahrers, stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Aus einem kleinen Kratzer kann sich schnell ein großer Riss bilden. Nicht behobene Schäden werden deshalb bei der Hauptuntersuchung (TÜV) beanstandet.

Steinschlagschaden der Versicherung melden

Für eine unkomplizierte Schadensregulierung ist es wichtig, noch vor der Reparatur oder dem Austausch der beschädigten Scheibe den Steinschlag der Teilkaskoversicherung zu melden. Die Versicherung erläutert das weitere Vorgehen und gibt Hinweise zur Kostenübernahme. Sobald diese bestätigt ist, kann die Reparatur oder der Austausch der Scheibe in Auftrag gegeben werden. Hierbei sind die Vertragsbedingungen wie zum Beispiel eine Werkstattbindung zu berücksichtigen.

Teilkasko-Schutz bei Steinschlag

Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt nicht für Schäden durch Steinschlag auf. Vielmehr ist Steinschlag durch die Teilkasko abgesichert. Wird die beschädigte Scheibe ausgetauscht, zahlen Versicherte nur die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung. Viele Versicherungen verzichten auf diese Selbstbeteiligung, wenn der Schaden durch eine Reparatur behoben werden kann und kein Austausch der Windschutzscheibe nötig ist. Die Regulierung eines Steinschlagschadens hat nicht automatisch eine Erhöhung des Versicherungsbeitrags zur Folge.

Steinschlag reparieren

Eine Reparatur der Windschutzscheibe ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. So darf der Schaden eine bestimmte Größe nicht überschreiten. Als Faustregel gilt, dass der Schaden nicht größer als eine 2-Euro-Münze sein darf. Außerdem muss er einen Mindestabstand von 10 Zentimetern zum Rand der Scheibe haben und darf nicht im Sichtfeld des Fahrers liegen. Das entspricht ungefähr dem Bereich von 15 Zentimetern links und rechts von der Mitte des Lenkrades bis zum Rand des Scheibenwischerfeldes als untere Begrenzung. Trifft all dies auf den Schaden zu, ist eine Reparatur möglich. Sobald nur eine der genannten Bedingungen für eine Reparatur nicht erfüllt ist, ist ein Austausch der Scheibe aus Sicherheitsgründen zwingend erforderlich.

Grundsätzlich kann die Reparatur in jeder Kfz-Werkstatt durchgeführt werden. Bei Versicherungsverträgen mit Werkstattbindung entscheidet die Versicherung, welche Werkstatt mit der Reparatur beauftragt wird. Die Reparatur eines Steinschlagschadens in der Windschutzscheibe dauert ungefähr eine halbe Stunde und kostet etwa 80 bis 100 Euro.

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